Antidröhnplatte

Merkblatt zur Ladungssicherung

Interessantes Merkblatt – als Service der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; Hinweise für Absender, Frachtführer, Verlader, Halter des Transportfahrzeugs, Fahrzeugführer

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld; Hinweise für Absender, Frachtführer, Verlader, Halter des Transportfahrzeugs, Fahrzeugführer

In Deutschland ereignen sich jährlich rund 1.000 Unfälle mit Personenschaden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückzuführen sind. Hinzu kommen Sachschäden in erheblicher Höhe. Ursachen der unzureichenden Ladungssicherung sind meist Unkenntnis sowie Zeit- und Kostendruck.
Unter Ladungssicherung versteht man den Schutz der Ladung im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr vor beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräften.
Übersicht der Inhalte des „Merkblatt zur Ladungssicherung“:

  1. Rechtliche Grundlagen sowie Empfehlungen und Richtlinien
    Aufzählung der gesetzlichen Vorschriften aus denen sich die Ladungssicherungspflicht ergibt.
  2. Verantwortlichkeiten
    Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die an dem Transport beteiligt sind, für die betriebs-
    und beförderungssichere Ladungssicherung zu sorgen haben (siehe im Merkblatt die praktischen Hinweise für Absender, Frachtführer, Verlader, Halter des Transportfahrzeugs, Fahrzeugführer).
  3. Gewinnabschöpfung statt Bußgeld
    Seit Ende 2009 gibt es den Erlass IM NRW vom 07.05.2009 – 41 – 57-04.16-3 -. Danach kann Unternehmen der erzielte Gewinn abgenommen werden.
  4. Ansprechpartner
    Hier finden Sie Ansprechpartner der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, der BG- für Transport und Verkehrswirtschaft, VDI e.V., BGL e.V. und GDV e.V. sowie viele Literaturhinweise zum Thema „Ladungssicherung“

 

Quelle: © 2005-2013 IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, www.ostwestfalen.ihk.de

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte