Berfufskraftfahrerqualifikation – der 10. September naht
Weiterbildungsnachweis muß erbracht werden
Der Count-Down läuft, es sind nur noch einige Monate bis zum Ablauf der Weiterbildungsnachweise. Stichtage sind jeweils der 10. September. Für Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben, gilt bereits der 10. September 2013.
Das Gesetz soll eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Ver-
mittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse an die Berufskraftfahrer/innen bewirken.
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C o-der CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.
Beachtet werden sollte, dass mit einer frühzeitigen freiwilligen Ausbildung neben der erhöhten Verkehrssicherheit auch die zu erwartende Konzentration von Weiterbildungserfordernissen zum Ablauf der Übergangsfrist vermieden werden kann.
Eine erste Weiterbildung ist zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Die Frist läuft ab . . .
Quelle: Newsletter des Polizeipräsidium Münster/NRW
FAQ – Bundesamt für Güterverkehr . . .
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr