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Berufskraftfahrerqualifikation – die sogenannten Module

5 Module – 5 Teilbereiche – ist das immer alles gleich ?

Fahrerweiterbildung – Ladungssicherung mit Antirutschmaterial und Kantenschoner – Kraftschluss in unterschiedlichen Varianten.

Vor diesem Hintergrund lässt die jüngste Ausführung der Berufskraftfahrer-FortbildungsVO (BKrFoV) neue Varianten der Weiterbildung zu. Ausbilder, Schulungsleiter und Lasiportal-Berater sind angetan von dieser Möglichkeit und bieten ihren Kunden auch nach Wunsch spezielle Themen der Verkehrssicherheit an.

Während es bei den 35 Pflichtstunden der Weiterbildung bleibt, schreibt die Verordnung vor, dass mindestens eine Ausbildungseinheit einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich umfassen soll. Ein Teil der Weiterbildung kann auch als praktische Übung (Fahrversuche) auf einem Gelände stattfinden. Auch Übungssimulatoren zum Thema Verkehrssicherheit (Ladungssicherung, Kabinensicherheit, Alkohol und Drogen, Sekundenschlaf, Fahrdynamik) eignen sich, um dem Fahrpersonal in der Weiterbildung praktische Eindrücke zu vermitteln.

Lasiportal-Berater Olaf HORWARTH:Bestimmt wird nicht alles NEU sein, was in den Schulungen behandelt wird. Ziel ist es aber auch, Bekanntes zu überdenken und Zusammenhänge zu erkennen. In der Weiterbildung sollen auch wertvolle Erkenntnise für die tägliche Praxsis vermittelt werden.“

§ 4 (2) der aktuellen Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV):
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Eine Ausbildungseinheit kann auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden.

>> Berufskraftfahrerqualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Quelle: buzer.de, Daniel Liebig, 14 612 Falkensee

>> Berufskraftfahrerweiterbildung – die sogenannten Module
Quelle: SBS-Fleet Competence, Olaf Horwarth, 88 682 Salem

>> VO zur Ablösung der Berufskraftfahrer- Qualifikations – VO und 
zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 09.1s2.2020

 

Nachweis mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung im 3G in Fulda – Fahrversuche zur Ladungssicherung. (Foto: Lasiportal)

11 Jahre lang hat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) im gewerblichen Güterverkehr bereits bestand, und alle sind damit bisher gut gefahren. In dem zurückliegenden Jahrzehnt hat sich allerdings gezeigt, dass an einigen Punkten nachgebessert werden muss.

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit wird von den Fahrerinnen und Fahrern nach wie vor ein hohes Fachwissen abverlangt. Das drückt sich in den Modulen

  • 1 LKW: Eco-Training,
  • 2 LKW: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr,
  • 3 LKW: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit,
  • 4 LKW: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi und
  • 5 LKW: Ladungssicherung

aus. Der Nachweis über die absolvierte Weiterbildung ist durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert. Hinter dieser Schlüsselzahl verbirgt sich eine Schulungsverpflichtung von 35 Zeitstunden; die Qualifikation als `Zertifikat` muss jeweils nach 5 Jahren mit einer Nachschulung aufgefrischt werden.

Das `fristgerechte Ringen´ um den lückenlosen Fortbestand der Gültigkeit der Qualifikation wirft in der Praxis oft organisatorische Probleme auf. Vereinzelt treten Verzögerungen auf. Deshalb weist der Hess. Fachverband seine Mitglieder eigens darauf hin, dass die Behörden schon Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Anträge auf Verlängerung entgegennehmen. Insoweit haben auch die Verwaltungsbehörden aus der Erfahrung Schlüsse gezogen und Vorsorge getroffen.

Die Kosten für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein belaufen sich zzt. auf  28,60 €.

Mit dem Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht hat der Bundestag am 09. Oktober 2020 Lockerungen geschaffen, ausländisches Fahrpersonal in bundesdeutschen Unternehmen einzusetzen. Außerdeutschen Fahrerinnen und Fahrern wird eine beschleunigte Qualifikation zur Weiterbildung ermöglicht.

Mit diesem Beschluss – einhergehend mit § 24a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) – soll auch ein spürbarer Beitrag zur Behebung des Fahrermangels für deutsche Unternehmen erreicht werden.

>> Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Quelle: BAG – Bundesamt für Güterverkehr, Köln

>> Logistikverbände begrüßen die Änderung des BKrFQG
Quelle: BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Umwelt, Ffm

>> Ausführungen zu Schlüsselzahl 95
Quelle: Schaarschmidt, Bad Wurzach

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