Fahreranweisung – Digitales Kontrollgerät
Mit dem Merkblatt -Digitales Kontrollgerät- sind die gesetzlichen Regelungen übersichtlich und mit Praxisbeispielen als Fahreranweisung für Berufskraftfahrer sofort einsetzbar
Mit Wirkung zum 01.06.2006 wurde das digitale Kontrollgerät (1. Generation) verpflichtend eingeführt.
Hiermit ausgerüstet sein müssen gem. VO (EG) 561/2006, VO (EWG) 1321/1985 Anhang IB, VO (EWG) 1360/2002: erstmals in den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3.500 kg inkl. Anhänger/Sattelauflieger, Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen.
2011 erfolgte die Einbaupflicht (bei Neuzulassung) eines weiterentwickelten digitalen Kontrollgeräts (2. Generation).
Hiermit war eine genauere Erfassung der tatsächlichen Tätigkeiten gewährleistet, die sogenannte 1-Minuten-Regelung. Die verschiedenen Zeitgruppen innerhalb einer Minute werden erfasst und die längste für die gesamte Minute gewertet. Hat der Fahrer z.B. 28 Sekunden gelenkt und 32 Sekunden auf Ruhe gestellt, wird die gesamte Minute als Ruhe gewertet.
Nur ein Jahr später, zum 01.10.2012, erfolgte die Einbaupflicht (bei Neuzulassung) des digitalen Kontrollgeräts (3. Generation) mit einem zusätzlich unabhängigen Bewegungssignal
(Independent Motion Signal (IMS)).
Zielgruppe: Lager-, Fuhrpark-, Logistikleiter und Disponenten, die ihr Fahrerpersonal unterweisen müssen, direkt für Berufskraft- und Busfahrer.
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>> Digitales Kontrollgerät Merkblätter zur Unterweisung des Fahrpersonals Formularsatz, DIN A4
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Mit den Fahreranweisungen zur Unterweisung des Fahrpersonals zu den Themen Lenk- und Ruhezeiten, Digitales Kontrollgerät, Ladungssicherung sind die gesetzlichen Regelungen auf aktuellem Rechtsstand übersichtlich und mit Praxisbeispielen in je einem Merkblatt zusammengefasst.
>> Merkblätter zur Unterweisung des Fahrpersonals
Quelle: FORUM VERLAG HERKERT GMBH; www.forum-verlag.com
Weitere Infos zu dieser Thematik finden Sie hier im Lasiportal:
>> Digitale Lkw-Kontrolle in der Kritik