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Auch privat müssen Sie auf Ladungssicherheit achten

Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. erklärt in diesem Beitrag, dass Sie auch privat auf Ladungssicherheit achten müssen

Rechtsanwalt Christopher Richter

Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur.

Auch als Otto-Normal-Bürger kommen wir häufig mit dem Transportrecht in Berührung, etwa dann, wenn wir Gegenstände mit dem eigenen PKW transportieren. Der im Transportrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter stellt Ihnen hier in diesem Beitrag die Tücken der Ladungssicherung bei eigenen Transporten vor und erklärt, worauf Sie bei der Ladungssicherung achten müssen.

1. Transporte mit dem eigenen Pkw

Befördern Sie schwere Gegenstände, wie im Moment in der Ferienzeit oder nach dem Einkauf in einem Möbelhaus mit Ihrem eigenen PKW, dann müssen Sie grundsätzlich dieselben Vorschriften zu Ladungssicherung beachten, wie bei einem LKW-Transport. Insbesondere § 22 StVO, der vorsieht, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Ein Lapsus von Ihnen hier kann zum Bußgeld oder – im Falle eines Unfalls – sogar dazu führen, dass Sie sich strafrechtlich verantworten müssen.

Richtige Beladung des eigenen PKW

Gelegentlich sieht man Pkw, die nicht nur bis zum Rand voll gepackt sind, sondern wo auch unhandliche Güter weit über den Fahrzeugrand hinausreichen. Die StVO schreibt jedoch vor, dass Fahrzeuge mit Ladung grundsätzlich nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein dürfen. Gegenstände dürfen dabei hinten nicht mehr als 1,50 m hinausragen, es sei denn die zu fahrende Strecke beträgt nur bis zu 100 km. Zusätzlich muss dann mit einer hellroten Fahne oder sogar mit einer Leuchte gewarnt werden. Vor seitlich überstehenden Ladung muss ab einem Überstand von 40 cm ebenfalls gewarnt werden.
Das  Gewicht der Ladung darf zudem nicht zur Überladung oder zu vermeidbaren Lärm führen. Gängige Zuladungswerte von Autos liegen zwischen 400 und 500 kg. Einfache Verstöße hier werden mit einem Bußgeld zwischen 35 und 75 € bestraft, wobei es zusätzlich noch Punkte in Flensburg geben kann.

Tipp von Anwalt Richter: Das zulässige Gesamtgewicht Ihres PKW finden Sie in der Zulassungsbescheinigung I. Beachten Sie auch, dass das zusätzliche Gewicht dazu führen kann, dass Sie den Reifendruck erhöhen müssen. Eine Gepäcksicherung im Fahrzeuginnenraum ist in der Regel zwingend erforderlich, wenn die Höhe der Ladung die Rücksitzlehne überragt. Kleinere Gegenstände, wie Smartphones oder Tiere gelten aber auch als Ladung. Zum eigenen Schutz sollten Kleinteile sicher ins Handschuhfach und größere Gegenstände hinter den Vorsitzen oder im Kofferraum verräumt werden. Bei der Benutzung des Kofferraums ist jedoch darauf zu achten, dass Warnwesten, Verbandskasten und Warndreieck nicht unter der Ladung begraben werden.

Wer Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, macht sich strafbar

Paradebeispiel: Wer Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, macht sich strafbar

2. Wohnwagen und Caravan

Bei Anhängern ist drauf zu achten, dass die Ladung kraft- und formschlüssig gesichert wird. Sie haben für die Sicherheit der Beförderung und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu sorgen. Vorgaben zu Ladungssicherung für Anhänger unter 3,5 t enthält die VDI 2700 ff.

Neben der mangelnden Ladungssicherung ist die Überladung auch die größte Gefahr beim Beladen von Wohnwagen und Caravan. Beide sind im Grunde nichts anderes als Anhänger, auf deren Fahrwerk dauerhaft eine Mini-Ferienwohnung mit kräftig Gewicht lastet.

Beim Stauen ist drauf zu achten, dass schwere Gegenstände unten und in der Nähe der Achse befestigt werden. Wohnwägen enthalten zahlreiche Stauräume. Daneben können auch Ladehilfsmittel, wie Antirutschmatten, Spanngurte und Boxen zur Anwendung kommen. Achten Sie darauf, dass die Achslast des Anhängers vorn und hinten sowie die Stützlast weder von PKW noch von Anhänger überschritten werden und vor allem, dass die zulässige Anhängelast – das wichtiges Kriterium für die Kombination von Zugwagen und Anhänger – eingehalten wird (sogenannte Anhängelast gebremst). Beachten Sie, dass Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewicht, insbesondere im Ausland, mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie vor allem bei Fahrten ins Ausland das Gewicht von Zugmaschine und Anhänger vorher von TÜV oder Dekra an den öffentliche Messstellen überprüfen. Informieren Sie sich zudem über Möglichkeiten bei der Beladung an Gewicht zu sparen.

3. Dachgepäckträger und Jets

Egal ob Heckträger, Kupplungsträger oder Dachgepäckträger, auch hier müssen Sie auf die Ladungssicherung achten. Bei Dachgepäckträger ist auf die zulässige Dachlast zu achten, deren genaue Werte im Handbuch des Autos zu finden sind. Gepäck auf dem Dach ist gegebenenfalls auch mit Seilen und Spanngurte zu sichern. Der vordere Teil eines Jets ist regelmäßig mit einer Decke zu polstern.

>> Hier geht es zum Ressort Transportrecht der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen

Herr Rechtsanwalt und Europajurist Christopher Richter wurde als Berater im Lasiportal ausgezeichnet:

>> Berater des Monats Juli 2015 ID 1589 im Lasiportal

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