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Ladungssicherung auch im Fahrzeuginnern

Aktion der Initiative „Sicher unterwegs in Hessen“/Gegenstände werden zu Geschossen

Viele Transportunternehmer und Lkw-Fahrer wissen, wie wichtig es ist, die Ladung ausreichend zu sichern. Anders sieht es dagegen bei Pkw-Fahrern aus, denen sich daher die aktuelle Aktion der Verkehrssicherheits-Initiative „Sicher unterwegs in Hessen“ widmet. Denn unbefestigte Ladung kann im Innenraum eines Autos leicht zum tödlichen Geschoss werden. Das Motto der Aktion lautet: „Immer im Hinterkopf: Alles sichern!“.Getränkekisten, Pakete oder andere große Gegenstände gehören prinzipiell in den Kofferraum, wo sie an der Rückbank eingeklemmt oder gesichert werden sollten. Ein im Pkw liegendes Handy, ein Autoatlas oder ein Regenschirm können schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Es bedarf nicht einmal eines Unfalls. Im Gegenteil: Ein geschicktes Ausweichmanöver, eine geistesgegenwärtige Bremsung mag den Aufprall verhindern, aber im Fahrzeuginneren gleichzeitig eine gefährliche Kettenreaktion auslösen. Alles, was lose ist, wird zum lebensgefährlichen Geschoss. Schon bei einer Vollbremsung aus 50 km/h verwandeln sich auf Grund der so genannten Bewegungsenergie eigentlich leichte Gegenstände sozusagen in schwere. Ein Handy entwickelt die Energie eines Vorschlaghammers. Ein Regenschirm prallt mit einem Gewicht von rund 70 Kilogramm auf. Der Gesetzgeber hat zum Thema „Ladungssicherung“ die Rahmenbedingungen definiert: Im § 22 der Straßenverkehrsordnung ist ausdrücklich geregelt, dass jegliche Ladung „bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen“ und sogar keinen „vermeidbaren Lärm“ verursachen darf. Das Fahrzeug darf nicht überladen werden; die Ladung darf nur nach hinten aus dem Wagen ragen (maximal drei Meter; ab einem Meter mit roter Fahne sichern). Ein durch mangelnde Ladungssicherung ausgelöster oder verschlimmerter Unfall mit Personenschäden kann als Straftat gewertet und mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Bei Verkehrskontrollen darf die Polizei Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen und den Fahrer an der Weiterfahrt hindern, wenn die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Zwischen 35 und 150 Euro und bis zu 3 Punkte in Flensburg können fällig werden.

Weitere Tips und Infos der Aktion „Immer im Hinterkopf: Alles sichern!“
Der Flyer zur Aktion…

Hinweis: Alois Riehl und sein Ministerium unterstützen die Initiative „Sicher unterwegs in Hessen“ bereits seit 1993.

Hier können Sie sich direkt bei hr-online.de informieren…

Quelle: Hessischer Rundfunk; hr-online.de

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