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Ladungssicherung und Luftstausäcke

Anforderungen an die Ladungssicherung nach den Regeln der Technik

Erfahrungen im Umgang mit Luftstausäcken

Erfahrungen im Umgang mit Luftstausäcken

Lesen Sie hier die zweite Antwort im -LaSi-Blog-

  • Sachverhalt

Eine Firma befindet sich gerade beim Thema „Ladungssicherung und Luftstausäcke“ ein wenig in einer Sackgasse und ich wurde gefragt, ob ich eventuell weiterhelfen könne.
Dieses Unternehmen setzt bisher die 90×180 Stausäcke ein und presst diese zwischen die Paletten (siehe Bild).

Dr. Krause LasiBlog

Nun wurden sie allerdings von einem Mitglied einer Prüforganisation darauf hingewiesen, dass das so nicht in Ordnung ist.

  • Begründung

Da unter dem Stausack eine Lücke zum Boden besteht, wird der Sack bei seitlicher Belastung und damit Neigung der Paletten immer runter rutschen. Dann sieht er so aus, als ob er Luft verloren hätte. Empfehlung – ein Karton o.Ä., dass den Sack am runter rutschen hindert oder größere Stausäcke. Dies gilt für LKW und Container.

Meine Auffassung lehne ich im Wesentlichen an VDI Richtlinien an, da sie jene Regeln der Technik darstellen, die wir verpflichtet sind, einzuhalten.

Leider wird sich darin bezüglich zu Luftstausäcken nur wenig geäußert. In der VDI 2700 Ladungssicherung unter Punkt 2.2 Hilfsmittel zur Ladungssicherung finden wir diese gelistet als Füllpolster und den mit einem Bild hinterlegten Hinweis, dass Lücken mit geeigneten Mitteln gesichert werden müssen, sofern unzulässige maßliche Abweichungen von Ladegut und Fahrzeug vorliegen. Das Bild zeigt ein vom Ladeboden abgehobenes Füllpolster.

Die VDI 2700 Blatt 3.2 Hilfsmittel nimmt unter Punkt 4.2.2 direkt die Luftsäcke ins Visier. Diese passen sich den Konturen der Transportgüter weitgehend an. Sie bestehen aus einem PE-Innensack (PE = Polyethylen), der mit einer Außenhülle ummantelt ist. Luftsäcke sind in unterschiedlichen Größen erhältlich …. und, und, und.

Mehr wird nicht gesagt. Auf ein mögliches Herabsenken des Füllsackes wird an keiner Stelle hingewiesen.

  • Deshalb meine Schlussfolgerungen

Es werden alle Anforderungen an die Ladungssicherung nach den Regeln der Technik erfüllt, wenn die Anwendung der Luftstaupolster auf das Schließen der Ladelücken abzielt und dabei die maximalen Freiräume (Ladelücken) auf die Breite der Luftstausäcke abgestimmt sind.

Denn Stausäcke werden in Ladelücken platziert und erreichen durch die Befüllung mit Luft eine resultierende Kraft, die sowohl eine seitliche als auch eine Bewegung der Ladung in Längsrichtung verhindert. Die Aussage, „da unter dem Stausack eine Lücke zum Boden besteht, wird der Sack bei seitlicher Belastung und damit Neigung der Paletten immer runter rutschen“ kann aus meiner Sicht kritisch betrachtet werden, da dieser Zustand einer Neigung durch die Anwendung des Stausackes zwangsläufig ausgeschlossen wird. Der befüllte Luftstausack übt nach Herstellerangaben einen konstanten Druck auf die Ladung aus und fixiert sie zuverlässig.

Dennoch möchte ich den Einwurf des Kollegen legitimieren, denn es geht ihm letztlich immer um Sicherheit. Und wenn er ein Problem an Verlust von Sicherheit vermutet, ist es in Ordnung, das zu formulieren.

Nur würde ich an seiner Stelle nicht sagen, „das geht so nicht, die Stausäcke müssen gegen ein eventuelles Herabrutschen geschützt werden“. Diese Aussage ist für die betreffende Firma ein Hinweis über einen Verstoß gegen die Regeln der Technik und somit ein Verstoß gegen die Auflagen des Verladers zur Ladungssicherung. Sie verunsichert!

Ich würde vor allem dem nachgehen, ob Fälle bekannt sind, wo sich Luftstausäcke unter Beibehaltung ihres Drucks abgesenkt haben (nicht Fälle bei defekten Stausäcken). Ich würde meinen Lieferanten konsultieren und auf dessen Aussagen zu einer sachgerechten Anwendung seiner Produkte hören. Im vorliegenden Falle ist nach Herstelleraussage die gezeigte Anwendung möglich. Und ich würde Kontakt mit den Empfängern der Lieferungen aufnehmen, ob die Sicherung den Transportweg standgehalten hat.

  • Gern würde ich jetzt die Meinung anderer Kollegen hören, die vielleicht über einen höheren Fundus an Erfahrungen im Umgang mit Luftstausäcken haben.

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Und hier die Antworten:

  1. Antwort von Stephan Biller          >> Berater im Lasiportal ID 1521
  2. Antwort von  Dr. Uwe Krause      >>  Berater im lasiportal ID 1919

Mit Bitte um weitere Meinungsäußerungen dazu:

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Dr. Uwe Krause ID 1119 ausgezeichnet als "Berater des Monats im Lasiportal" 10.2015; Kontakt-pro-lasi.de

Dr. Uwe Krause ID 1119 ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 10.2015; Kontakt-pro-lasi.de

Berater des Monats Oktober 2014

Lasiportal dankt Herrn Dr. Uwe Krause für diese Ausarbeitung.

Dr. Uwe Krause können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:

>> Berater im Lasiportal

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