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Ladungssicherung von Getränkeprodukten

Ermittlung von branchenspezifischen Daten als Grundlage für die Erstellung einer Richtlinie zur Ladungssicherung bei Getränketransporten.

Das Forschungsinstitut für Management und Getränkelogistik der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.V. beschäftigt sich schon seit 2001 mit dieser Thematik und hat in Zusammenarbeit mit Getränkelogistikern aus der Brauindustrie und des Getränkefachgroßhandels sowie denHerstellern für Fahrzeugaufbauten zahlreiche Praxistests durchgeführt.

Die schon im Oktober 2005 vorgestellten Ergebnisse des Forschungsprojektes zum Thema führten unter anderem zum fachlichen und experimentell wissenschaftlichen Hintergrund der VDI-Richtlinie 2700, Blatt 12.

Das Forschungsprojekt wurde von der Arbeitsgemeinschaft Industrieforschung Otto von Guericke (AiF) finanziell unterstützt.

Ladungssicherung im Getränketransport…

Hinsichtlich der Anforderungen an einen Fahrzeugaufbau und dessen erforderlichen Belastungen konnte mit der VDI-Richtlinienarbeit ein erster Schritt in Richtung Festschreibung von Anforderungen an ein Getränkefahrzeug gemacht werden, welche dann aber nicht in die VDI-Richtlinie 2700  , sondern in die DIN EN 12642 von 2007 eingearbeitet wurden.

VlB-Hyer-1KästenWeiterhin problematisch für die Praxis bleibt jedoch der „Tauglichkeits-nachweis“ des evtl. vor 2007 gebauten Fahrzeuges sowie die Formulierung unter Punkt 4.1 der Richtlinie „… ist eine ausreichende Ladungssicherung durch den entsprechend stabilen Aufbau gewährleistet, wenn die einzelnen Teile der Ladung auf dem Fahrzeug so gestaut sind, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nicht oder nur geringfügig verändern können…“.

Leider konnte man sich seitens des VDI-Arbeitskreises, in dem u.a. auch Vertreter der Autobahnpolizei, Sachverständiger und Gutachter vertreten waren, nicht auf die Angabe eines Maximalabstandes einigen. Dies hat jedoch zur Folge, dass sich jeder in der Transportpraxis fragt:

 

 

Wie viele cm sind denn nun als maximaler Abstand zulässig?

Fahrdynamische Untersuchungen in

vlb-heyer-sicherungZusammenarbeit mit der DEKRA wurden Ladeeinheiten aus Getränkekisten mit Hilfe einer Indoorcrashanlage definiert beschleunigt und somit das Verhalten eines Curtainsiders bei Kurvenfahrten simuliert.

Die Auswertung der Hochgeschwindigkeitskameras zeigte, dass die Kästen zunächst jeden Abstand, der zwischen dem Ladegut und der seitlichen Laderaumbegrenzung zur Verfügung steht, zum Verrutschen ausnutzen und dann ankippen.

Der Abstand zwischen der Ladeeinheit der Getränkekästen und der Seitenplane betrug 80 mm.

Nach Beendigung des Beschleunigungseinflusses federten die Kästen aus der gespannten Plane zurück in die ursprüngliche Position, d.h. Säulenstapelung.

Die Verschiebung auf dem Ladungsträger bleibt dann allerdings bestehen. Dies kann im ungünstigsten Fall zu einer dauerhaften Ausbeulung der seitlichen Planen führen oder zu Problemen bei der Entladung und beim Öffnen der Planen kommen, was ausdrücklich nicht gewünscht ist.

Es gilt also zu verhindern, dass die Kastenstapel von der Palette rutschen können. Dem kann zum Beispiel durch ausreichend stabile seitliche Steckbretter, welche in der Höhe die unterste Lage der Kästen mit erfassen, entgegen gewirkt werden.

Sollte ein Standardaufbau für den Transport von Getränken eingesetzt werden, so ist die Ladung zusätzlich mit Ladungssicherungsmitteln zu sichern. Dies kann z.B. mit Sicherungsgurten, Sicherungsplanen oder Sicherungsnetzen geschehen.

Die Beispiele sind in der VDI-Richtlinie, aber auch jüngst in einem Handblatt zusammengefasst, erschienen.   

Lasiportal dankt Herrn Dipl.-Ing. Norbert Heyer, der seitens der VLB Berlin die oben genannten Forschungsarbeiten durchführte und die vorstehende Ausarbeitung zur Verfügung stellt. 

Hier können Sie sich bei der vlb-logo näher informieren:

Forschungsinstitut für Management und Getränkelogistik…

 

Weitere Infos zum Thema siehe hier im Lasiportal unter:

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