Spediteur kommt mit Fremdladung auf dem Fahrzeug zum nächsten Kunden
Wer ist verantwortlich?
Lesen Sie hier neu im -LaSi-Blog-
- Sachverhalt
Der Spediteur kommt bereits mit einer Fremdladung (Absender/Verlader Nr. 1) auf dem Fahrzeug zum nächsten Kunden (Absender/Verlader Nr. 2)
- 1. Frage
Ist der Verlader Nr. 2 nur für die Ladungssicherung seiner Ladung verantwortlich oder ist er nun für die Ladungssicherung der Gesamtladung (inkl. Fremdladung)
verantwortlich?
Anmerkung:
Macht es hierbei einen Unterschied, ob die Fremdladung wegen der Lastverteilung verschoben werden muss oder die Fremdladung unangetastet bleibt und er seine Ladung nur dazu stellt?
- 2. Frage
Wenn sich bei dem o.a. Fall unter der Fremdladung Gefahrgut befindet, liegt die Verantwortung dann alleine nur beim Fahrer (dieser hat eine ADR Ausbildung) und kann die Spedition den Verlader Nr. 2 von der Verantwortung freistellen oder hat der Verlader Nr. 2 eine Mitverantwortung im Bezug auf die Ladungssicherung bzw. Gefahrgutvorschriften (Zusammenladeverbot, Höchstmengenbegrenzung, Kennzeichnung usw.)?
Anmerkung:
Hier ist davon auszugehen, dass der Verlader Nr. 2 kein Gefahrgut verlädt und auch nicht in den Gefahrgutbestimmungen ausgebildet ist.