Antidröhnplatte

Thema Ladungssicherung in einer Nachbetrachtung zur Transport Logistic

Erfahrungsbericht über zwei LaSi Systeme für Anwender

Gerald Dünnebier ID 739 ausgezeichnet als "Berater des Monats im Lasiportal" 12.2010

Gerald Dünnebier ID 739 ausgezeichnet als „Berater des Monats im Lasiportal“ 12.2010

Vom 10. bis zum 13.05.2011 fand in München die Transport Logistic statt, und bei meinen Besuch konnte ich mich über die neuesten Entwicklungen informieren.

Die verschiedensten Hersteller sind bemüht, Lösungen zu entwickeln, die es den Anwendern ermöglichen, den §22 StVO einzuhalten, wo in Absatz 1 steht:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Dazu zwei Beispiele zum Thema Ladungssicherung:

1. Beispiel:

TragufixKoffer-F1

Für das System „TRAGUFIX“ der Firma TRAGUFIX GmbH aus  30855 Langenhagen wurde eine weitere Einsatzmöglichkeit aufgezeigt:
so kann es jetzt auch in Koffer- und Integralkoffer- Fahrzeuge eingebaut werden. Es ist recht flexibel, da die Größe der Behältnisse an die Bedürfnisse des Beförderers angepasst werden können, und wie man auf dem Bild erkennen kann, wird der Raum recht optimal ausgenutzt. Weitere Ladungssicherungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Was natürlich auch eine Zeitersparnis mit sich bringt.
Auch für die Sprinter wurde das System weiterentwickelt, denn hier werden nicht nur einzelne Versandstücke befördert, sondern teilweise auch Paletten, was  dann oft den Verlader und Fahrzeugführer in Verlegenheit bringt, wobei die seitlichen Zwischenräume bei den Paletten mit Luftsäcken ausgefüllt werden könnten.

TragufixSprinter-F1

Auf den nachfolgenden Bildern können Sie den Zustand vor der Nutzung dieses Systems und nach der Nutzung sehr gut erkennen.

 TragufixSprinter1

TragufixSprinter2-

2. Beispiel:

Die Firma RAINER GmbH, Abteilung LASITEC, hat ihr Ladungssicherungssystem für Fässer auf Euro-Paletten weiter entwickelt. Es ist jetzt anwendungsfreundlicher und flexibler einsetzbar. Nach 8 Sekunden ist ein 200 Liter Fass auf einer Euro- Palette gesichert: das ist schon weltmeisterlich.
Fässer

Das Ladesicherungseinheitensystem LES  gibt es für verschiedene Behältergrößen: zum Beispiel den Typ LES 1.60 MW für 60 Liter-Behälter und den Typ LES 1.120-200 MW für 120 oder 200 Liter-Behälter.
Dabei ist auch zu beachten, dass Euro-Paletten in vielen Firmen nachweispflichtig sind. Weil die Ladungssicherung durch Folie und eine zusätzliche Palette an Bedeutung verloren hat, sollte auch das Gewicht der zusätzlichen Paletten beachtet werden, was ja auf das zulässige Gesamtgewicht  angerechnet wird und somit weniger Ladung befördert werden kann, was wiederum zu einer Kostensteigerung führt.
Gerade hier kommt der Vorteil dieses Systems von LASITEC voll zum Tragen.
Auch z.B.  in der Chemischen Industrie  sollte  gerade  dieses System zum Einsatz kommen, da bei den internen Staplertransporten die Ladungssicherung von Fässern nicht immer den Vorschriften entspricht.

Entsprechend der GGVSEB ist die Ladungssicherung für den BEFÖRDERER in §19 Absatz 2 Nummer 15 wie folgt geregelt „dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben;“ und in Zusammenhang mit §37 Nummer 6 o) und der RSEB Anlage 7 Nummer 45 ist bei einem Verstoß mit einem Bußgeld von 800,00 € zu rechnen.
VERLADER und FAHRZEUGFÜHER in §29 Absatz 1 geregelt im Zusammenhang mit §37 Nummer 21a) und der RSEB Anlage 7 Nummer 105.3 ist bei einem Verstoß mit einem Bußgeld von 500,00 € zu rechnen, je nachdem, wer die Verladung durchführt.
Der FAHRZEUGFÜHRER sollte aber bitte die RSEB Nummer 28.1 zu §28 Pflichten des Fahrzeugführers „(S) Belädt der Fahrzeugführer nicht selbst, so bleibt er im Rahmen der zumutbaren Einwirkungsmöglichkeiten neben demjenigen, der tatsächlich belädt, verantwortlich. Von dem Fahrzeugführer ist zu verlangen, dass er vor Abfahrt die Ladungssicherung durch äußere Besichtigung prüft und während der Fahrt erkennbare Störungen behebt oder beheben lässt.“ beachten.

Diese Ladungssicherungssysteme helfen allen Verantwortlichen bei der Transportdurchführung und sind ein Beitrag für eine höhere Sicherheit und natürlich der Vermeidung von Schäden an der beförderten Ware.
Die Ausbilder für Ladungssicherung haben bei der Information über solche Systeme ein breites Betätigungsfeld, damit die Anwender den §22 StVO und die Bestimmungen gemäß ADR/GGVSEB einhalten.

Gerald Dünnebier können Sie als Berater im Lasiportal unter folgendem Link aufrufen:

Berater im Lasiportal …

Sehen Sie sich auch die Homepage  www.gefahrgut-duennebier.de an.

Quelle: Gerald Dünnebier, Dozent nach Gefahrgut- und Sprengstoffrecht
Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte