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Großkontrolle auf der A 67: Holzlaster wegen massiver Mängel gestoppt

KI-generiertes Symbolbild zeigt einen Holztransport mit zu geringer Anzahl an Spanngurten

Bei einer nächtlichen Großkontrolle auf den Rastanlagen Lorsch-Ost und Lorsch-West an der A 67 haben Spezialisten des Polizeipräsidiums Südhessen erhebliche Verstöße im gewerblichen Güterverkehr festgestellt. Besonders deutlich fiel ein Holztransporter auf: Statt der erforderlichen 41 Zurrgurte waren nur zwölf Gurte zur Sicherung der Ladung angebracht – Antirutschmatten fehlten vollständig. Die Weiterfahrt wurde untersagt.[1]

 

21 von 26 Fahrzeugen beanstandet

Die Kontrolle fand in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 26. August, statt. Zwischen 18 Uhr und 1 Uhr leiteten die Einsatzkräfte insgesamt 26 Fahrzeuge von der Autobahn auf die beiden Rastanlagen bei Lorsch und überprüften sie dort eingehend. Nur fünf Fahrzeuge blieben ohne Beanstandung. Bei 21 Lkw und ihren Fahrern stellten die Kontrollkräfte Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder technische beziehungsweise betriebliche Mängel fest.[1]

In vier Fällen war die Lage so gravierend, dass die Polizei die Weiterfahrt unmittelbar untersagte. Die Fahrzeuge dürfen erst wieder eingesetzt werden, wenn die Beanstandungen beseitigt, Ladungen fachgerecht nachgesichert oder erforderliche Unterlagen und Genehmigungen vorgelegt worden sind.[2]

Der Einsatz zeigt erneut, welchen Stellenwert gezielte Kontrollen des Güterverkehrs auf den hoch belasteten Autobahnen in Südhessen haben. Gerade an der A 67 treffen überregionaler Fernverkehr, Bau- und Stückgutlogistik sowie regionale Verkehre aufeinander. Mängel an Fahrzeugen, Verstößen gegen Sozialvorschriften oder an der Ladungssicherung können dort nicht nur die betroffenen Fahrer gefährden, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Holzladung: Zwölf statt 41 Zurrgurte

Ein Hauptaugenmerk der Beamten galt bei der Kontrolle einem Holzlaster, dessen Ladung aus Sicht der Polizei nicht ausreichend gegen Verrutschen oder Kippen gesichert war. Für die konkret transportierte Ladung wären nach den zugrunde gelegten Berechnungen und Sicherungsanforderungen 41 Zurrgurte notwendig gewesen. Tatsächlich hatte der Fahrer nur zwölf Zurrgurte verwendet.[1]

Die Differenz ist erheblich: Es fehlten damit 29 Gurte gegenüber der benötigten Anzahl. Das Beispiel macht deutlich, dass Ladungssicherung nicht allein dadurch als ausreichend gelten kann, dass „einige“ Gurte über der Ladung liegen. Entscheidend ist, ob das gesamte Sicherungssystem die beim Bremsen, Ausweichen und in Kurven auftretenden Kräfte zuverlässig aufnehmen kann.

Bei Rundholz, Schnittholz oder vergleichbaren Holzladungen ist dies besonders relevant. Holz kann hohe Massen aufweisen, die Ladung kann sich unter Belastung setzen, und glatte Kontaktflächen zwischen Ladefläche und Ladung reduzieren die Reibung. Wenn die Sicherung überwiegend oder ausschließlich über Niederzurren erfolgt, muss die Vorspannkraft der Gurte genügend Reibkraft erzeugen. Reicht diese nicht aus, kann die Ladung trotz vorhandener Zurrmittel verrutschen.

Fehlende Antirutschmatten verschärfen den Verstoß

Die Zahl der verwendeten Zurrgurte war auch deshalb unzureichend, weil keine Antirutschmatten eingesetzt wurden. Diese erhöhen – bei geeignetem Material, sauberer Anwendung und korrekter Bemessung – die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche deutlich. Dadurch kann sich der Bedarf an erforderlicher Sicherungskraft und damit auch an Zurrmitteln erheblich verändern.

Ohne Antirutschmatten muss die Sicherung die geringere vorhandene Reibung berücksichtigen. Das kann bedeuten:

  • Es sind deutlich mehr Zurrgurte erforderlich.
  • Die notwendige Vorspannkraft je Gurt steigt.
  • Zusätzliche formschlüssige Maßnahmen, etwa geeignete Rungen, Anschläge oder Sperreinrichtungen, gewinnen an Bedeutung.
  • Die Sicherung muss besonders sorgfältig auf die tatsächliche Ladungsart, das Ladebild, die Reibwerte und die Zurrpunkte abgestimmt werden.

Im kontrollierten Fall reichten die zwölf vorhandenen Gurte deshalb nicht aus. Die Kombination aus einer erheblich zu niedrigen Anzahl von Zurrgurten und dem vollständigen Verzicht auf Antirutschmatten führte dazu, dass die Polizei die Weiterfahrt des Holzlasters beendete.[1]

Dabei ist wichtig: Antirutschmatten sind kein pauschaler Ersatz für Zurrmittel oder formschlüssige Sicherung. Sie können die Reibung verbessern, müssen aber zur Ladung, zur Ladefläche und zum eingesetzten Sicherungskonzept passen. Verschmutzte, beschädigte, ungeeignete oder falsch positionierte Matten dürfen nicht mit einem rechnerisch günstigen Reibwert angesetzt werden. Ebenso ersetzt eine höhere Reibung nicht die Prüfung, ob beispielsweise Kopfschlingensicherung, Diagonalzurren, Direktzurren, Rungen oder andere Maßnahmen erforderlich sind.

Nicht nur die Ladung war auffällig

Beim Fahrer des Holztransporters stellten die Beamten außerdem Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. Damit kamen zu dem gravierenden Ladungssicherungsmangel weitere Verstöße gegen die Vorschriften des gewerblichen Güterverkehrs hinzu.[1]

Die Kontrolle beschränkte sich jedoch nicht auf den Holzlaster. Nach Angaben der Polizei wurde unter anderem auch ein Schwertransport mit einem Gesamtgewicht von rund 110 Tonnen beanstandet. Das transportierte Baustellengerät soll mehr als 62 Tonnen gewogen haben. Dort fehlten beziehungsweise reichten die Transportgenehmigungen nicht aus; zudem war auch die Ladungssicherung beanstandet worden.[2]

Solche Fälle verdeutlichen, dass Kontrollbehörden nicht nur einzelne Zurrgurte oder offensichtliche Schäden bewerten. Sie prüfen das Gesamtbild: Fahrzeugzustand, Ladungsart, Sicherungsmethode, Genehmigungen, Gewichte und Abmessungen, Fahrerlaubnis, Sozialvorschriften sowie die betriebliche Verantwortung des Transportunternehmens.

Was der Fall für die Praxis zeigt

Der gestoppte Holzlaster ist ein anschauliches Beispiel dafür, weshalb die Anzahl der Zurrgurte niemals geschätzt oder allein nach Erfahrung aus früheren Transporten festgelegt werden darf. Die erforderliche Sicherung ergibt sich aus dem konkreten Transportfall – insbesondere aus Gewicht und Geometrie der Ladung, Beschaffenheit der Ladefläche, Reibwert, Sicherungsart, Zurrmittelkennwerten, Zurrwinkeln, Vorspannkräften und vorhandenen formschlüssigen Einrichtungen.

Die Bilanz der Lorsch-Kontrolle fällt deutlich aus: Bei 26 überprüften Fahrzeugen waren nur fünf ohne Beanstandung. Dass vier Lkw die Fahrt zunächst nicht fortsetzen durften, unterstreicht, dass die Einsatzkräfte nicht bei formalen Mängeln stehen bleiben, sondern bei einer konkreten Gefährdungslage konsequent einschreiten.[1]

 

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1Pressemeldung des Polizeipräsidium Südhessen vom 26.08.2026

2https://www.metropoljournal.com/lokales/hessen/46608-lorsch-polizei-beanstandet-21-von-26-lastwagen-bei-kontrolle-auf-der-a67.html

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