Kombination aus form- und kraftschlüssiger Ladungssicherung
Unter kombinierter Sicherung versteht man eine bündig an die Stirnwand herangelegte Ladung (Formschluss) bei gleichzeitigem Niederzurren gegen Bewegung zu den Seiten und nach hinten (Kraftschluss). Die wesentlichsten Einrichtungen und Hilfsmittel, sind in den Durchführungsanweisungen zu § 22 (1) UVV „Fahrzeuge“ aufgeführt, und werden dort näher beschrieben. Siehe weiter unter „Berechnung der Ladungssicherung“ und „Rechtliches“ Abschnitt […]