Antidröhnplatte

Die 10 Gebote der Ladungssicherung im Baustoffhandel

Gebot 1

  • 1162_1_image002Die Verpackung ist unbeschädigt und für diesen Transport geeignet!
  • Bei überbauten Paletten gilt besondere Vorsicht „Beschädigungsgefahr“
  • Die Ware ist auf dem Ladungsträger fest verbunden – Die Wickelfolie ist unbeschädigt und mit der Palette fest verbunden
  • Die Bänder sind einwandfrei fest
  • Die Kantenschützer sitzen richtig
  • Beschädigte Gefahrgutverpackungen dürfen nicht verladen werden!

 

Gebot 2

  • 1163_1_image004Kennzeichnungen zum Schutz des Ladegutes beachten!
  • nicht belastbar
  • nicht stapeln
  • nicht kippen
  • vor Nässe schützen

 

Gebot 3

  • 1165_1_image006Der Ladeboden ist besenrein und unbeschädigt
  • Die Bordwände und Fahrzeugaufbauten sind alle unbeschädigt
  • Die Bordwandverriegelungen sind unbeschädigt und funktionieren
  • Die Ausrüstungsgegenstände zur Ladungssicherung sind geeignet und in ausreichender Anzahl vorhanden z.B. 2 Zurrgurte, Klemmstangen, Zurrnetze und Planen etc.

 

Gebot 4

  • 1166_1_image008Wenn Sie selbst verladen haben dann sind Sie auch selbst für die Ladungssicherung verantwortlich!
  • Wenn Sie nicht selbst verladen haben, dann sind Sie dazu verpflichtet, vor Antritt der Fahrt die Ladungssicherung zu überprüfen.

 

 

Gebot 5

1167_1_image010Folgende Kontrollen sind vor Antritt der Fahrt durchzuführen!

  • Sind die Packstücke formschlüssig geladen
  • liegen keine einzelnen Ladungsteile lose auf der Ladefläche
  • Sind die Zurrmittel sachgerecht angebracht
  • Ist die Plane fest – kein flattern oder gar herabwehen möglich?
  • Sind die Bordwandverschlüsse unbeschädigt und fest verschlossen
  • Sind alle Bordausrüstungen fest am Fahrzeug angebracht (Schaufel, Besen, Netze, Eimer u.d.gl.)

Ich bestätige, Ja, das Fahrzeug ist Betriebs- und Verkehrssicher (Abfahrtskontrolle nach § 23 StVO – zumutbare Prüfungen durch den Fahrer)

Nicht selten liegen Ladungsteile und Ausrüstungsgegenstände auf der Autobahn herum!

 

Gebot 6

1168_1_image012Wenn mit Zurrgurten gearbeitet werden muss, dann müssen diese technisch einwandfrei sein.

  • Die STF Kennzeichnung (max. zu erreichende Vorspannkraft) muss beim Niederzurren beachtet werden. Der Wert (z.B. 240 daN STF – Wert, diese Ratsche bringt unter besten Vorraussetzungen beim Niederzurren eine Vorspannkraft von 240 daN)
  • Das blaue Etikett muss am Gurt hängen und gut lesbar sein.
  • Der LC Wert kann nur bei der Direktzurrmethode gerechnet werden

 

Gebot 7

1169_1_image018Kennen Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres LKW?

  • Beachten Sie die max. Achslasten und die zulässige Gesamtmasse.
  • Das gilt auch für die Gesamthöhe, die Gesamtbreit und die Gesamtlänge.
  • Die richtige Lastverteilung muss eingehalten werden!
  • Fordern Sie bei Ihrem Unternehmer den Lastverteilungsplan für ihr Fahrzeug an.

 

Gebot 8

1170_1_image020Treten unterwegs Mängel auf, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, dann müssen Sie unverzüglich anhalten und den Mangel abstellen! Ein weiterfahren wäre grob fahrlässig und Verantwortungslos! (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 STGB)

Hier ist die Ladung bereits verrutscht!

 

 

Gebot 9

1171_1_image023Geht unterwegs Ladung verloren, dann halten Sie sofort an und sichern die Unfallstelle ab.

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Fahrbahn nicht betreten (rechts aussteigen, rechts der Planke gehen)
  • Polizei benachrichtigen

 

Gebot 10 – Höchstes Gebot

1173_1_image025Fahren Sie nicht los, wenn Sie offensichtlich erkennen können, dass die Verkehrssicherheit durch die Ladung leidet und es sich, aller Wahrscheinlichkeit nach, ein Schaden durch die ungesicherte Ladung ergeben kann oder andere Verkehrsteilnehmer durch herabfallende Ladung gefährdet werden könnten.

Sie sind der Fahrer!

Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche
Antidröhnplatte
Antidröhnplatte