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Leitlinien für Fahrer bei Kontrollen

„Verhalten bei Kontrollen durch BAG/Polizei“

für Fahrer bei Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder Polizei

für Fahrer bei Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder Polizei

Es ist immer mit Kontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder Polizei zu rechnen.

Die Beamten sind aus Verpflichtung gegenüber ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber bestrebt, ihre Aufgaben so gut als möglich zu erfüllen – genau wie Sie als Fahrer es für ihr Unternehmen tun. Es muss daher das Ziel aller Beteiligten sein, den Zeitaufwand dafür so klein als möglich zu halten und für Sie als Fahrer im Besonderen, die Kontrolle ohne Beanstandungen zu überstehen.

Die nachfolgenden Punkte dienen als Verhaltensanleitung allein diesem Ziel.

  1. Halten Sie sich an die Regeln, die vorgegeben sind.
  2. Unterrichten Sie Ihren Vorgesetzten so schnell als möglich von der Kontrolle.
  3. Zeigen Sie sich stets kooperativ.
  4. Gehen Sie mit den Kontrollbeamten freundlich und höflich um. Wählen Sie den Umgangston so, wie auch Sie angesprochen werden möchten.
  5. Sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Papiere/Informationen stets greifbar und in Ordnung sind. Dies können sein: – Führerschein – Fahrzeugpapiere – Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten – Ladeliste – Allgemeine Genehmigungen – Sondergenehmigungen – Besondere Gutachten zur Ladungssicherung ( z.B. Zertifizierung nach DIN EN 12642 XL)
  6. Sollte es dennoch zu einer Beanstandung kommen, sind Sie nur verpflichtet Angaben zu Ihrer Person, das Unternehmen und zur Ladung zu machen.
  7. Besonders wichtig ist es:
  • keine Aussagen zum Sachverhalt
  • keine Ausreden oder Begründungen
  • keinen anderen „Schuldigen“ benennen
  • keinen anderen „in die Pfanne hauen“
  • kein mündliches oder schriftliches Eingeständnis einer Schuld
  • ein ausgesprochenes Verwarnungs-/Bußgeld nicht bezahlen.
  • Falls möglich, eigene Fotos von der Situation anfertigen Achtung:

Wichtiger Hinweis:

Bei Verwarnungsgeldern ist es oft besser, sofort zu bezahlen. Bei Bezahlung von Verwarnungsgeldern erhalten Sie eine Quittung. Es wird dann auch kein weiteres Verfahren gegen Sie eingeleitet.

Nur wenn Sie absolut davon überzeugt sind, dass Sie richtig gehandelt haben, lohnt es sich, die Zahlung zu verweigern. Es kommt dann allerdings immer zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Bußgelder können Sie ohnehin nicht bar bezahlen. Es wird von der zuständigen Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen alle Beteiligten eingeleitet. Die Beteiligten erhalten so genannte Anhörungs- oder Zeugenfragenbögen. Diese müssen dann fristgerecht unter Angabe von Sachverhalt an die zuständige Behörde zurückgesendet werden. Auch hier können Sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.

Ansonsten gilt dann die Regel: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie immer in Gottes Hand.

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