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Tachografenauswertung für Profis

TachoPlus Fleet Solutions stellt neuen Download bereit

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Quelle: TachoPlus Fleet Solutions GmbH
Am Bahnhof 1, D-72505 Krauchenwies

Worin sich digitale Systeme zur Auswertung von Tachografendaten unterscheiden

Systeme für die Auswertung von Tachografendaten können mehr leisten als die gesetzlichen Grundanforderungen.
Aber wo genau liegen die Unterschiede?

 

Hier eine Kurzübersicht des Berichtes aus Transport-Online:

Zeitersparnis Remote Download – aber nur mit den richtigen Daten

Live-Daten aus dem Tachografen

Live-Daten aus dem Tachografen

Das Fernauslesen, der sogenannte Remote-Download per GSM-Funksignal, gehört zum Angebot einiger Anbieter.

Worauf Unternehmen hier jedoch achten sollten ist, dass nicht alle Anbieter signierte Daten auslesen, denn nur diese sind für den gesetzlichen Nachweis zulässig.

Systemanbieter wie die Jenaer DAKO GmbH besitzen die technologischen Voraussetzungen, um diese Signatur direkt beim automatischen Download mit zu übertragen und so ein zeitsparendes, gesetzeskonformes Auslesen zu garantieren.

Verstöße vermeiden mit Livedaten – auch für Fahrer

Mit dem Remote Download sind gesetzlich vorgeschriebene Auslesetermine abgedeckt, allerdings können Verstöße aufgrund der Zeitspannen zwischen dem Auslesen oft erst im Nachhinein aufgedeckt werden.

Richtig eingesetzt, leisten hier Live-Daten aus dem Tachografen wertvolle Dienste.

Im Gegensatz zum Remote Download, der nur alle 28 Tage stattfindet, werden Live-Dispozeiten im Minutentakt übertragen und zeigen den aktuellen Status der Lenk- und Ruhezeiten an.

Für alle Lkws ab 2,8 Tonnen soll der digitale Tacho bald Pflicht werden (Foto: trans aktuell)

der digitale Tacho für Lkws ab 2,8 Tonnen  (Foto: Archiv, trans aktuell)

Während die meisten Anbieter nur mit GPS-Daten arbeiten, gleichen akkuratere Plattformen die Abfrage der Daten aus dem Tachografen lückenlos mit GPS-Daten ab.

So stehen Disponenten beispielsweise in der Telematik-Plattform TachoWeb jederzeit die gesetzeskonformen aktuellen Restlenkzeiten für die Planung zur Verfügung. Drohende Lenkzeitüberschreitungen sind so ebenfalls sofort erkennbar und können durch rechtzeitiges Eingreifen vermieden werden. Unterstützend wirken Fahrer-Apps zur Selbstkontrolle, in denen Fahrer ihre Lenkzeiten immer im Blick haben. Mit der an TachoWeb gekoppelten App DAKO drive sehen Fahrer nicht nur ihre aktuellen Live-Dispozeiten, sondern können auch ihre Aufträge per Checkliste abarbeiten und dokumentieren.

Zusätzliche Funktionen nutzen

Auslesen und Archivieren sind längst nicht alles, was digitale Plattformen leisten können. Auswertungsmöglichkeiten wie die individuelle Tachonote für Fahrer im TachoWeb ermöglichen es, Trends bei Sozialverstößen zu erkennen und Fahrern noch mehr Anreiz zu geben, auf ihre Lenkzeiten zu achten. Auch die Verknüpfung von Tachografendaten und GPS-Daten bringt einen hohen Mehrwert. Mithilfe der GeoStatistik im TachoWeb lassen sich etwa Orte lokalisieren, an denen häufig Verstöße stattfinden. Das können Fuhrparkmanager in ihre Planung einbeziehen und Optimierungspotenziale aufdecken.

Bei der Auswahl eines passenden Systems gilt es also einiges zu beachten.
Unternehmen sollten deshalb akribisch vergleichen und Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie sich entscheiden.

Quelle: HUSS-VERLAG GmbH, München; transport-online.de

 

Neue EG Tacho-Verordnung – Unternehmer seit dem 02.03.2016 in der Pflicht

 

Im April 2016 hatte das „3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung“ in Kooperation mit SBS Fahrertraining ein Praxis-Seminar für den fehlerfreien Umgang mit Tachografen angeboten.

Die neue Tachographenverordnung VO (EU) 165/2014 verpflichtet Unternehmer seit 2. März zu nachweisbaren Fahrerschulungen im korrekten Umgang mit den Fahrtenschreibern

>> Das Seminar richtete sich an Berufskraftfahrer.

 

Für praktische Übungen standen 14 Kontrollgeräte unterschiedlicher Generationen und Hersteller bereit. Diese wurden von den Teilnehmer mit speziellen Trainingskarten bedient. Zudem wurden die Fahrerpflichten im Umgang mit dem Tachografen, die aktuellen Besonderheiten bei den Lenk- und Ruhezeiten und zukünftige Änderungen an den Geräten erklärt. Für eine nutzen- und praxisorientierte Veranstaltung sorgte der Referent Olaf Horwarth. Der Autor von Fachbüchern zu Lenk- und Ruhezeiten sowie dem digitalen Tachografen ist zugleich zertifizierter Trainer und Berater nach DIN EN ISO/IEC 17024. Außerdem stand am Seminartag der Mitentwickler der Tachodaten-Managementlösung TachoPlus vom Münchner eh-Systemhaus für Gespräche zur Verfügung. Alle Teilnehmer erhielten eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Kenntnisbereich 2.1). Neben dem 25. April wurde das Seminar auch am 9. und 23. November angeboten.

 

>> Schulungsanfrage unter www.3g-ladungssicherung.de

Im Laufe des Seminars lernten die Teilnehmer den korrekten Umgang mit den verschiedenen Kontrollgerätekarten und -arten sowie den Mischbetrieb beim Einsatz analoger und digitaler Tachografen. Außerdem wurden die aktuellen Vorschriften für manuelle Nachträge sowie der Einsatz von Mietfahrzeugen und die damit verbundenen Unternehmerpflichten behandelt. Die korrekte Landeingabe, der Einsatz der Unternehmerkarte sowie das freiwillige Auslesen der Fahrerkarte mit der Software „TachoPlus“ rundeten das Programm ab.

Hintergrund der Veranstaltung war die am 2. März in Kraft getretene Tachographenverordnung 165/2014, mit der die Verantwortung des Unternehmers für das ordnungsgemäße Funktionieren der Fahrtenschreiber ausgeweitet wurde. In Artikel 33 der Verordnung ist jetzt die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens festgeschrieben: „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist.“ An gleicher Stelle fordert der Gesetzgeber von den Unternehmern regelmäßige Kontrollen, dass ihre Fahrer die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.

Im Falle von Verstößen gegen die Tachographenverordnung haften Unternehmer uneingeschränkt, falls Schulungen und Unterweisungen der Fahrer nicht nachgewiesen werden können. Dieser Nachweis kann mit einer vom Fahrer unterschriebenen Unterweisungs-Bestätigung erbracht werden, die in die Personalakte übernommen werden sollte. Die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts bestand schon zuvor. Neu ist, dass die Unterweisungspflicht explizit im Gesetzestext formuliert worden ist.

Das im April 2012 eröffnete „3G Europäisches Kompetenzzentrum für Ladungssicherung“ bündelt die Bereiche Innovation, Wissen und Prüfung zur Förderung der Verkehrssicherheit auf allen Ebenen der Wirtschaft unter einem Dach.

Weitere Informationen zum „3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung“ sind im Internet zu finden unter www.3G-Ladungssicherung.de, im Netzwerk für Ladungssicherung und bei den Initiatoren www.marotech.de.

Pressekontakte:

3G Kompetenzzentrum KfdM – Kommunikation für den Mittelstand
Dr.-Ing. Werner Schmidt

Werner-von-Siemens-Straße 12-14

D-36041 Fulda

Fon: +49 (0) 661 380308-0

E-Mail: info@3G-lasi.de

Marcus Walter

Sudetenweg 12

D-85375 Neufahrn

Fon: +49 (0) 8165 999 38 43

E-Mail:  walter@kfdm.eu

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier im Lasiportal:

Checkliste (lasi-check) (1)

>> DIGITALER TACHOGRAPH

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