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Wer trägt die grundlegene Verantwortung für die Ladungssicherung?

Grundlegende Bestimmungen. Im Einzelnen gilt:

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Der Fahrzeughalter muss den Fahrer in die Lage versetzen, die Ladung richtig zu sichern.

Der Fahrer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Ladung nicht die Verkehrssicherheit beeinflusst. (Straßenverkehrs-Ordnung § 23)Die Ladung muss sicher verstaut und gegen Herabfallen gesichert sein. (Straßenverkehrs-Ordnung § 22)

Die Ladung muss gegen Fortrollen, Kippen, Umstürzen und Herabfallen gesichert sein. (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29), § 37)

Die Ladung ist so zu sichern, dass sie bei üblichen Verkehrsbedingungen keine Personen gefährden kann. (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge -BGV D 29-, § 37)

Der Fahrzeughalter muss den Fahrer in die Lage versetzen, die Ladung richtig zu sichern. Das heißt zum Beispiel, er muss das geeignete Fahrzeug und Ladungssicherungsmaterial zur Verfügung stellen. (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung § 31).

Weitere Infos zu dieser Thematik finden Sie hier:

Spezielles LaSi-Recht …

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