Wer trägt die grundlegene Verantwortung für die Ladungssicherung?
Grundlegende Bestimmungen. Im Einzelnen gilt:
Der Fahrer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Ladung nicht die Verkehrssicherheit beeinflusst. (Straßenverkehrs-Ordnung § 23)Die Ladung muss sicher verstaut und gegen Herabfallen gesichert sein. (Straßenverkehrs-Ordnung § 22)
Die Ladung muss gegen Fortrollen, Kippen, Umstürzen und Herabfallen gesichert sein. (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29), § 37)
Die Ladung ist so zu sichern, dass sie bei üblichen Verkehrsbedingungen keine Personen gefährden kann. (Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge -BGV D 29-, § 37)
Der Fahrzeughalter muss den Fahrer in die Lage versetzen, die Ladung richtig zu sichern. Das heißt zum Beispiel, er muss das geeignete Fahrzeug und Ladungssicherungsmaterial zur Verfügung stellen. (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung § 31).
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