Verantwortlichkeit des Frachtführers … qualifiziertes Verschulden
Im Handelsrecht kennt man die Haftung bei Ladungsschäden, geregelt in den §§ 425 bis 438 HGB. Danach haftet der Frachtführer für Schäden an dem von ihm transportierten Gut. Beruht der Schaden auf einem vorsätzlichen oder leichtfertigen Handeln oder Unterlassen des Frachtführers oder einer von ihm beauftragten Person in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit […]