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Holztransporte im Kabotageverkehr

Kabotageverkehr läuft nicht immer „sauber“.

Kabotageverstöße und Überladung sind häufige Feststellungen der Polizei und des BAG im Rahmen von Kontrollen.

Die seit 2010 EU-weit geltenden Sonderregelungen über den grenzüberschreitenden Gütertransport sollen einen freizügigen, dynamischen Umgang der Länder untereinander und miteinander gewährleisten.

Doch allzu oft werden diese Vorschriften umgangen, missachtet oder arglistig unterlaufen. Verschachtelte Zeitfenster und lückenhaft geführte Nachweise über Fahrtzeiten und Fahrtwege erschweren dabei die Kontrollen der zuständigen Behörden Polizei, BAG und Zoll.

Vor diesem Hintergrund ordnen die Behörden immer wieder und auch vermehrt Sonderkontrollen an. Auch der BGL und die Landesverbände des bundesdeutschen Transportgewerbes begrüßen diese Kontrollen. Maßgeblich geht es dabei auch um den Schutz unserer Unternehmen und um das Gleichgewicht im Wettbewerb.

Was sagt die Vorschrift:
Kabotageverkehr ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat. Jedem Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat ist damit erlaubt, sowohl grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr als auch Beförderungen im Binnen bzw. Kabotageverkehr durchzuführen. Einzige Voraussetzung ist zunächst die EU-Gemeinschaftslizenz.

Allerdings ist der Kabotagetransport in einem anderen Land nur „zeitweilig“ und unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Und genau das ist der Punkt, wo sogenannte `Schwarze Schafe` immer wieder wirtschaftliche Vorteile suchen.

Aktuelle Kontrollen in Hessen und Niedersachsen:
Mit jüngsten Kontrollen am 28.05.2020 hat das BAG in Nordhessen und Niedersachsen gemeinsam mit der Polizei Kabotage – Schwerpunktkontrollen speziell bei der Beförderung von Rundholz durchgeführt.
26 Transporter gebietsfremder Unternehmen wurden überprüft, 9 davon wurden beanstandet und in 6 Fällen lagen Kabotageverstöße vor.
Gegen die gesetzeswidrig handelnden Transporteure wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 12.000 Euro verhängt.
Die Kontrollbehörden kündigten an, die Sondermaßnahmen künftig regelmäßig fortzuführen.

Holztranporter mit Übergewicht müssen entladen werden. Die Folgen sind immens: Sicherheitsleistungen, Gewinnabschöpfung, Ersatzfahrzeug beschaffen.

>> Güterkraftverkehrsrecht – Kabotage
Quelle: BAG – Bundesamt für Güterverkehr, Ffm

>> Kabotage – Schwerpunktkontrollen
Quelle: BAG – Bundesamt für Güterverkehr, Ffm

>> Rohholztransporte gefährden die Verkehrssicherheit
Quelle: Lasiportal

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