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Ladegut sicher ans Ziel bringen

POLIZEI kontrolliert Ladungssicherung – Mängel und Verstöße sind nach wie vor hoch. Foto: Lasiportal

Ladungssicherung auch in der Krise unverzichtbar !

Immer wieder ist fehlerhafte Ladungssicherung Unfallursache. Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind 20 Prozent der Unfälle im Schwerlastverkehr auf mangelhafte Ladungssicherung zurückzuführen. Das beschäftigt uns täglich und macht fortlaufende Schulungen, Aus- und Weiterbildung von Verladeperfsonal und von Fahrern unverzichtbar.

Polizeikontrollen mit ihrer sowohl repressiven als auch präventiven Wirkung erhöhen die Sicherheit der Gütertransporte, wenngleich nach deren Schätzungen 40- 50 Prozent der Lkw, die über deutsche Autobahnen fahren, mit schlecht oder überhaupt nicht gesichertem Transportgut unterwegs sind. Nicht immer sind dabei Zeitdruck oder Trägheit Schuld. Oftmals ist Unwissenheit im Spiel.

Ungesichertes Ladegut setzt sich bei Brems- oder Lenkvorgängen in Bewegung. Durch das Fahrzeug fliegende Gegenstände können bei Aufprall eine Gewichtskraft entwickeln, die bis zu 50 Mal größer als das Eigengewicht ist. Dadurch können nicht nur Fahrzeuge beschädigt und Insassen verletzt, sondern auch folgenschwere Unfälle ausgelöst werden, sagt der DVR und startet immer wieder mit eigenen Kampagnen zur Verkehrssicherheit – so auch zur Ladungssichereung.

Oft sind auch Verladezustände in Pkw, Kombi oder Kleintransportnern im Argen und führen dazu, dass der Fahrer bei freier Fahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert. Hier ist fahrlässiges Handeln fehl am Platz.

Lasiportal setzt zur betriebs- und verkehrssicheren Güterbeförderung auf die klassischen Grundsätze:

  • Vorschriften und Verantwortungsbereiche müssen eingehalten und unter den handelnden Personen klar geregelt sein,
  • Kippgefahren bei falscher Ladung – ein oft unbeachtetes Phänomen falscher Verladung oder falscher Sicherung,
  • Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung – die elementaren Grundsätze,
  • Eignung des Fahrzeugs, Zertifikation, Aufbaufestigkeit pp,
  • Lastverteilungspläne – sollen an Bord des Fahrzeuges greifbar sein,
  • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung – Zurrgurte, rutschhemmendes Material, Kantenschoner, Luftpolster etc. sind Bordrüstzeug; beschädigte und verschlissene Sicherungsmittel gelten als ablegereif und dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

>> Ladungssicherung – Gewusst wie !
Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR), Berlin

>> Ladungssicherung auf neuem Niveau
Quelle: MAROTECH-Onlineshop, Fulda

>> ABC der Ladungssicherung
Quelle: Lasiportal

 

 

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