Ablegereife von Spanngurten
Spanngurte erreichen die Ablegereife und sind der Benutzung zu entziehen bei:
- Beschädigungen am Gurtband
- Beschädigungen an der Ratsche
- Beschädigungen am Haken
- Beschädigungen der Kennzeichnung
Sonstige Hinweise zu Zurrgurten / Zurrmittel und Fundstellen zu Rechtsquellen finden Sie hier:
>> Ablegereife von Spanngurten
>> Abfahrtskontrolle des Fahrzeuges und der Ladung
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