Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Das Bundesamt für Güterverkehr hat gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden.
Näheres siehe unter
Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche