Bußgeldkatalog
Verkehrsverstöße ohne schwerwiegende Folgen
- kein fremder Personenschaden (geschädigte Dritte),
- tateinheitlich keine Straftat (Alkohol, Unfallflucht, Fahrerlaubnisverstöße pp)
werden in der Regel als Verkehrsordnungswidrigkeiten eingestuft und mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.
Die Rechtsmaterie spricht bei der Schwere der Vorwerfbarkeit (Schuld) von
- Fahrlässigkeit,
- grober Fahrlässigkeit.
Fahrlässigkeitsdelikte werden in der Regel noch mit Verwarnungsgeld geahndet, während grob fahrlässiges Verhalten
im Straßenverkehr Bußgeld nach sich zieht; gleichzeitig wird der/die Betroffenen mit Punkten in Flensburg belastet.
>> Bußgeldkatalog – aktuell – 2023
Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, 10437 Berlin
Lohnt ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?
Informieren Sie sich über unsere Fachanwälte:
>> Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner – auch für Ladungssicherung
Quelle: Lasiportal.de
zurückSie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche