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Bußgeldkatalog

Verkehrsverstöße ohne schwerwiegende Folgen

  • kein fremder Personenschaden (geschädigte Dritte),
  • tateinheitlich keine Straftat (Alkohol, Unfallflucht, Fahrerlaubnisverstöße pp)

werden in der Regel als Verkehrsordnungswidrigkeiten eingestuft und mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.

Die Rechtsmaterie spricht bei der Schwere der Vorwerfbarkeit (Schuld) von

  • Fahrlässigkeit,
  • grober Fahrlässigkeit.

Fahrlässigkeitsdelikte werden in der Regel noch mit Verwarnungsgeld geahndet, während grob fahrlässiges Verhalten
im Straßenverkehr Bußgeld nach sich zieht; gleichzeitig wird der/die Betroffenen mit Punkten in Flensburg belastet.

>> Bußgeldkatalog – aktuell – 2023

Quelle: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, 10437 Berlin

Lohnt ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot?

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>> Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner – auch für Ladungssicherung

Quelle: Lasiportal.de

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