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Europäisches Mobilitätspaket

Wochenruhezeiten, die länger als 45 Stunden andauern, dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden.

Die  aktuellen Änderungen im Bereich Markt- und Berufszugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr haben mit dem 21. Februar 2022 Gültigkeit erlangt (Mobilitätspaket I).

Im wesentlichen heißt das u.a.:

  • Rückkehrpflicht der eingesetzten Fahrzeuge zum Ort der Niederlassung
  • 4-tägige Abkühlphase nach der Durchführung von Kabotagebeförderungen
  • Lizenzpflicht für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen

>> Europäisches Mobilitätspaket
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr – BMVI, 10115 Berlin

>> Aktionstag in Kirchheim
Quelle: Lasiportal

 

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