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Fahrerkarte

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Mit der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und der Digitalen Kontrollgeräte in den Güter- und Personentransportfahrzeugen ergab sich auch die Notwendigkeit der Verfügbarkeit einer Fahrerkarte (EC-Karte). Die Karte ist für jeden Berufskraftfahrer seit Mai 2006 verpflichtend und hat in der Regel 5 Jahre Gültigkeit. Festgelegt ist dies durch die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, die Verordnung (EG) 561/2006 und die Fahrpersonalverordnung.

Zur Verlängerung der Fahrerkarte werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (im Halbprofil, vor hellem und einheitlichen Hintergrund, ohne Kopfbedeckung)
  • Deutscher EU-Kartenführerschein oder Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat.

>> alles Wissenswerte zum Thema Fahrerkarte
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr – BAG – 50 672 Köln

 

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