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Fahrpersonalrecht

Der Zeit angepasste Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer sollen der Verkehrssicherheit dienen und die Fahrer selbst vor physischer wie psychischer Überbelastung schützen. Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten werden durch zuständigen Behörden – Polizei, BAG – berwacht; Verstöße werden mit Bußgeld sanktioniert. Fahrer und Unternehmer/Auftraggeber unterliegen den Vorschriften.

>> Fahrpersonalgesetz – FPersG
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

>> Fahrversonalverordnung – FPersV
Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

>> Lenk- und Ruhezeiten – Kurzübersicht

>> Lenk- und Ruhezeiten – Neue EU-Vorschriften für Lkw-Fahrer

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