Geisterfahrer
Geisterfahrer – das sollten Autofahrer beachten !
Wer im Straßenverkehr entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist, gilt als Falschfahrer – oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Geisterfahrer. Die Ursachen, warum auf Autobahnen falsch gefahren/falsch aufgefahren wird, sind vielfältig. Nicht selten ist Alkohol im Spiel.
Eine Geisterfahrt ist kein Kavaliersdelikt und wird vom Gesetzgeber in der Regel als Straftat i.S. des § 315c StGB bewertet, insbesondere dann, wenn es im Rahmen der Geisterfahrt zu einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben kommt oder aber Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden.
>> Ratgeber – Geisterfahrer
Quelle: ACV Automobil-Club Verkehr e.V., 50 668 Köln
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