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Handwerkerregelung

Handwerkerregelung

Die sogenannte „Handwerkerregelung“ für Fahrzeuge mit einer zHM m.a. 3,5 t – 7,5 t gilt künftig innerhalb der gesamten EU für Fahrten im Umkreis von 100 km (bisher 50 km) Luftlinie um den Sitz des Unternehmens. Die Vorschrift wird zukünftig in Artikel 3 der VO (EU) 561/2006 normiert.
Bestimmte Fahrzeugkategorien einiger Gewerbe sind ebenfalls in einem Umkreis von 100 km von den Sozialvorschriften befreit.

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