Heckportale, offene Heckportaltüren
Fahren mit Ladungsüberhang nach hinten bei geöffneten/aufgeklappten Heckportaltüren ist nicht zulässig.
Gesetzesverstoß liegt vor:
- Fahrzeug wurde nicht zum Betrieb mit offenen Hecktüren geprüft und amtlich genehmigt (Bau- und Betriebsvorschriften),
- in der Regel Überschreitung der zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 m,
- Aufbaustabilität DIN EN 12642 ist idR nicht mehr sichergestellt /
- Ladungssicherung nicht gewährleistet.
Maßnahmen:
Die Polizei untersagt bei Kontrollen die Weiterfahrt, Umladung auf geeignetes Fahrzeug ist erforderlich. Bußgeld und ggfs Gewinnabschöpfung sind die weitere Folge.
>> Offene Heckportale
Quelle: Lasiportal
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