Antidröhnplatte

Heckportale, offene Heckportaltüren

Fahren mit Ladungsüberhang nach hinten bei geöffneten/aufgeklappten Heckportaltüren ist nicht zulässig.

Gesetzesverstoß liegt vor:

  • Fahrzeug wurde nicht zum Betrieb mit offenen Hecktüren geprüft und amtlich genehmigt (Bau- und Betriebsvorschriften),
  • in der Regel Überschreitung der zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 m,
  • Aufbaustabilität DIN EN 12642 ist idR nicht mehr sichergestellt /
  • Ladungssicherung nicht gewährleistet.

Maßnahmen:
Die Polizei untersagt bei Kontrollen die Weiterfahrt, Umladung auf geeignetes Fahrzeug ist erforderlich. Bußgeld und ggfs Gewinnabschöpfung sind die weitere Folge.

>> Offene Heckportale
Quelle: Lasiportal

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