Kippgefahr
Kippgefahr wird in der Fachsprache definiert:
Verläuft die am Schwerpunkt des Körpers angreifende Gewichtskraft nicht durch die Auflagefläche, so kippt der Körper auf jeden Fall um, wenn er sich selbst überlassen bleibt. Er gelangt danach in eine neue, in der Regel stabilere Lage mit einer anderen Auflagefläche.
Ladungseinheiten mit hohem Schwerpunkt und kleiner Standfläche können unter dem Einfluss von Trägheitskräften umkippen. Geschieht dies wegen fehlender oder unzureichender Sicherung, so können die gleichen schweren Folgen wie bei unzulässigem Rutschen eintreten. Um Kippen in allen Fällen zu verhindern, verlangen die gängigen Richtlinien und Normen eine geeignete Sicherung von „kippgefährdeten“ Ladungseinheiten.
>> Ladungssicherung hat viele Bausteine
Quelle: Lasiportal