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Qualifikation von Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen

Eine Pflicht zur Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und – Verordnung (BKrFQG und BKrFQV) besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im- Personenverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2008 und- Güterverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2009

Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer, die im- Personenverkehr eingesetzt werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.08.2008 und- Güterverkehr eingesetzt werden, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009erteilt worden ist.Sie müssen erst bis 10. Sept. 2014 bzw. bei Anpassung an die Gültigkeitsdauer ihres Führerscheins bis 10.Sept. 2016 eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen.

Weitere Info’s siehe hier im Lasiportal unter Recht -> Gesetze und Verordnungen

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