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Verantwortung und Verantwortliche in der Ladungssicherung

„Ladungssicherung muss das Ziel haben, Menschen und Sachen zu schützen“.
„Wenn ich Ladung auf die Straße bringe, ist die zu sichern“, sagt Rechtsanwalt und Dipl.Verwaltungswirt (FH) Jürgen SCHOLL als Referent im 3G am Beratertag Recht.

Und das sind die Verantwortlichen Personen, die als mit der Ladungssicherung befasste Personen mit dem Gesetz in Konflikt geraten können: Unternehmer, verantwortliche Mitarbeiter, Verlader, Versender, Fahrer, Auftraggeber, Betriebsleiter, Werksleiter, Geschäftsführer, Leiter von Ladearbeiten usw. usw.

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