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Ladungssicherung auf der A4 – Eisenach/Bad Hersfeld

Kein alltäglicher Transport.

Transport von Strohballen – die klassische mangelhafte Ladungssicherung.

Die Gefahrenabwehr ist eine der elementaren Aufgaben der Polizei – und da ist der Straßenverkehr ein absoluter Schwerpunkt. Erfahrene und wachsame Polizisten überprüfen tagtäglich bei Standkontrollen oder aus dem fließenden Verkehr heraus zahlreiche Fahrzeuge und deren Fahrerinnen und Fahrer.

Bei ständig wachsender Verkehrsdichte und der kontinuierlich wachsenden Anzahl von Gütertransporten ist die erfolgreiche präventive Arbeit der Kontrollbehörden ein wesentlicher und wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Hierzu eine aktuelle Meldung des BALM (vormals BAG):
An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen allein im Februar 2023 insgesamt ca. 121.077 EUR vereinnahmt.

Und – die der TISPOL-Organisation angeschlossenen Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern haben sich gesetzlich verpflichtet, regelmäßig in ihren Ländern Schwerpunktkontrollen durchzuführen.

Dazu passt eine Meldung der Autobahnpolizei in Osthessen, die vor wenigen Tagen auf dem Presseportal der Polizei zu lesen war:
Am 14.03.2023 gegen 11:40 Uhr wurde auf der BAB 4, zwischen den Anschlussstellen Wildeck-Hönebach und Friedewald in Fahrtrichtung Westen ein Strohtransport aus Thüringen festgestellt. Dieser erschien den eingesetzten Beamten zu hoch und zu breit. Weiterhin schaukelte das Gespann aufgrund de windigen Witterungsverhältnisse sehr in seiner Spur und schaffte es an Steigungen gerade einmal auf 40 km/h. Das Fahrzeuggespann wurde durch die Beamten gestoppt und vermessen. Dabei bestätigte sich der vorausgegangene Verdacht. Das Fahrzeug war mit 4,12 m zu hoch und mit 2,78 m zu breit. Weiterhin waren sämtliche Sicherungsmittel verschlissen. Um eine weitere Gefährdung für die übrigen Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wurde dem Gespann noch vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Weiterhin wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren gegen den Firmeninhaber eingeleitet. Diesen erwartet nun ein Bußgeld im hohen dreistelligen Bereich. Eine Weiterfahrt für das kontrollierte Gespann ist erst möglich, wenn der Firmeninhaber für eine Teilumladung der Strohballen gesorgt, sowie neue Sicherungsmittel beschafft hat, entschieden die Polizisten vor Ort.

Und das Fazit:

  • Verkehrsgefährdung durch das Eingreifen der Polizei abgewendet,
  • Halter/Fahrer zahlen empfindliches Bußgeld
  • und erhalten Punkte im Fahreignungsregister Flensburg.
  • Untersagung der Weiterfahrt mit Zeitverlust für den Transporteur
  • und Umladung auf ein anderes oder zweites Transportfahrzeug bedeutet gleichzeitig erhöhte Kosten.

>> Kontrolle eines auffälligen Strohtransportes
Quelle: Polizeipräsidium Osthessen, 36 041 Fulda

 

 

 

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