Laubnetz über Bauschutt
Warum Netze allein keine Ladungssicherung sind

KI-generiertes Symbolbild eines Laubnetzes an einem Pkw-Anhänger
Bei Schwerpunktkontrollen in Herten hat der Verkehrsdienst der Polizei Recklinghausen einen Anhänger aus dem Verkehr gezogen, dessen Ladungssicherung symptomatisch für einen weit verbreiteten Irrtum ist: Ein Pkw-Anhänger war mit Bauschutt, einer Badewanne und Fliesen beladen – gesichert war die Ladung lediglich durch ein darübergelegtes Laubnetz. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt sofort.1
Der Kontrollanlass
Zum Wochenstart nahm die Kontrollgruppe Sonderverkehr im Hertener Stadtgebiet vor allem „Schrottsammelfahrzeuge“ und Kleintransporter ins Visier. Am Montag, 10. August, wurden fünf Transporter kontrolliert, darunter drei Schrottsammelfahrzeuge. Die Bilanz: acht Ordnungswidrigkeitenanzeigen, zwei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, zwei Sicherheitsleistungen und zwei Verwarngelder; bei einem Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung stellten die Einsatzkräfte die Kennzeichen sicher. Die festgestellten Verstöße reichten von der Fahrpersonalverordnung über Kreislaufwirtschafts- und Elektrogesetz bis zu massiven Mängeln der Ladungssicherung. Am Dienstag folgte neben dem Laubnetz-Fall eine erhebliche Überladung: Bei 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse zeigte die Waage 4.650 kg – ein Plus von rund 33 Prozent.1
Laubnetz ist Abdeckung, nicht Sicherung
Ein feinmaschiges Laub- oder Abdecknetz hat eine einzige Funktion: Es verhindert, dass leichte, voluminöse Güter wie Laub, Grünschnitt, Styropor oder leere Kartonagen vom Fahrtwind abgehoben werden. Es ist ein Hilfsmittel gegen Verwehen, kein Zurrmittel. Für schwere, kantige und punktuell belastende Güter wie Bauschutt, Fliesenstapel oder eine gusseiserne bzw. Acryl-Badewanne fehlt ihm jede Grundlage:
- Keine definierte Zurrkraft: Abdecknetze tragen kein Kennzeichnungsetikett mit belastbaren Kennwerten. Für Zurrmittel sind Angaben wie LC (Lashing Capacity), STF (Standard Tension Force) und SHF (Standard Hand Force) vorgeschrieben; fehlt das Etikett, darf das Mittel nicht zur Sicherung verwendet werden.2
- Keine Vorspannkraft: Ein lose übergelegtes Netz erzeugt keine Niederzurrkraft, die die Ladung reibschlüssig auf die Ladefläche presst. Rechnerisch trägt es damit nichts zur erforderlichen Sicherungskraft bei.
- Punktlasten zerstören das Material: Kanten von Betonbruch oder Fliesen schneiden in dünne Maschen ein. Reißt das Netz an einer Stelle, versagt der gesamte Verbund.
- Nichts gegen Verrutschen und Kippen: Das Netz liegt oben auf. Gegen Verschieben nach vorn beim Bremsen oder Kippen der Badewanne in der Kurve wirkt es praktisch nicht.
Welche Kräfte tatsächlich auftreten
Die Ladungssicherung muss ausgelegt sein auf 0,8 des Ladungsgewichts nach vorn sowie 0,5 nach hinten und zur Seite.3 Bei 800 kg Bauschutt bedeutet das eine Kraft von rund 640 daN in Fahrtrichtung – das entspricht dem Gewicht von etwa 640 kg, das bei einer Vollbremsung gegen die Bordwand oder das Netz drückt. Keine Bordwand eines leichten Pkw-Anhängers und erst recht kein Laubnetz halten das ohne zusätzliche Sicherung aus.
So sichert man mit Netzen richtig
Netze sind sehr wohl ein legitimes Ladungssicherungsmittel – aber nur als geprüfte Gurtband- bzw. Ladungssicherungsnetze. Deren Eignung beschreibt die VDI 2700 Blatt 3.3 „Netze“; die zugehörigen Spanngurte richten sich nach DIN EN 12195-2.4 Die aktualisierte VDI 2700 Blatt 3.2 (Ausgabe 2026-02) fasst Anforderungen an Einrichtungen und Hilfsmittel – ausdrücklich einschließlich Netzen – zu Anwendung, Prüfung und Kennzeichnung zusammen;5 Blatt 3.1 in der Fassung 2023-03 regelt den Gebrauch von Mehrweg-Zurrmitteln nach DIN EN 12195-2 bis -4.6
Praxisregeln für den Einsatz:
- Gurtbandnetz statt Abdecknetz wählen. Zertifizierte Netze werden formschlüssig (Diagonal-, Schrägzurren) und kraftschlüssig (Niederzurren) eingesetzt und sind für definierte Fahrzeugklassen freigegeben.7
- Kennwerte beachten. Typische Werte liegen bei LC 800 daN je Zurrpunkt und LC 1.300 bis 2.300 daN für das Gesamtnetz – abhängig von der Anzahl der Spanngurte.
- Reibung erhöhen. Der Gleitreibbeiwert entscheidet über die zulässige Ladungsmasse: Bei Metall auf Metall (µ 0,1) sind pro Netz teils nur einige hundert Kilogramm zulässig, mit Antirutschmatte (µ 0,5 bis 0,6) ein Mehrfaches davon.4
- Ladung erst bilden, dann sichern. Bauschutt in stabile Big Bags oder Mulden füllen, Fliesen bündeln, schwere Einzelteile wie eine Badewanne separat mit Zurrgurten form- oder kraftschlüssig festlegen. Lastverteilung: schwer nach vorn und tief.
- Zurrpunkte prüfen. Netz und Gurte gehören an belastbare Zurrpunkte, nicht an Bordwandkanten, Blinkerhalter oder Radkästen.
- Ablegereife kontrollieren. Eingerissene Maschen, Schnitte im Gurtband, verformte Haken oder fehlende Etiketten bedeuten: aussortieren.
Rechtsfolgen
Maßgeblich ist § 22 StVO: Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm verursachen kann; dabei sind die anerkannten Regeln der Technik – insbesondere die VDI-Richtlinien – zu beachten.8 Die EN 12195-1 gilt in Deutschland als anerkannte Regel der Technik im Sinne des § 22 StVO.5 Wer stattdessen nur ein Laubnetz überwirft, riskiert Untersagung der Weiterfahrt, Bußgeld und Punkt – und im Schadensfall den Vorwurf der Fahrlässigkeit gegenüber Fahrer, Halter und Verlader.
Fazit für die Praxis
Der Fall aus Herten zeigt den Unterschied zwischen Abdecken und Sichern in aller Deutlichkeit. Ein Netz gehört zur Ladungssicherung – aber nur das richtige: geprüft, gekennzeichnet, in Anlehnung an VDI 2700 Blatt 3.3 und DIN EN 12195-2, kombiniert mit Antirutschmatten, Zurrgurten und einer sauber gebildeten Ladeeinheit. Alles andere ist eine Optik der Sicherheit, die bei der ersten Vollbremsung zerreißt. Die Polizei Recklinghausen kündigte an, den Kontrolldruck weiterhin hochzuhalten.1
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1Pressemeldung des Polizeipräsidium Recklinghausen vom 13.08.2026
2https://www.absperrshop.de/din-en-12195-2
3https://www.bott.de/glossar/din-en-12195-1
4https://schutznetze24.de/Richtlinien-zu-Ladungssicherungsnetzen:_:57.html
5https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/vdi-2700-blatt-3-2/396594763
6https://www.dgwz.de/normen/vdi-2700-blatt-3-1-ladungssicherung-auf-strassenfahrzeugen-gebrauchsanleitung-zurrmittel
7https://www.huck.net/industrienetze/fur-kastenwagenpritscheanhanger_15376/gurtbandnetz-komplettset-groesse-1525-x-3025-m_59800-150-31
8https://www.schultes-metallverarbeitung.de/ratgeber/ladungssicherung-pkw-anhaenger/








