Lkw verliert Getränkeladung
350 Kisten landen auf einer stark befahrenen Kreuzung.
Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder grobe Missachtung von Regeln und hergebrachten Grundsätzen haben oft schwerwiegende Folgen. Geschehen derartige Ereignisse im öffentlichen Verkehrsraum, wird das als Verkehrsunfall bezeichnet.
Die Rechtsprechung definiert den Verkehrsunfall als jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis, durch das ein Personenschaden oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird.
Laut Polizeibericht kam es vor wenigen Tagen im Stadtgebiet von Fulda zu einem solchen Ereignis. Ein Getränke-Lkw entlud in der Kurvenfahrt ca. 350 Getränkekisten, die mit Wucht und weit verstreut auf der Fahrbahn landeten. Offenbar war eine Bordwand nicht ordnungsgemäß verriegelt. Neben großer Außenwirkung, viel Sachschaden, langen Aufräumungsarbeiten und erheblichen Verkehrsbehinderungen war glücklicherweise nicht viel mehr passiert war. Dennoch war es wieder ein menschliches Versagen, weil verantwortliche Personen die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hatten.
Fahrlässiges Handeln mit Unfallfolge zieht in der Regel ein Bußgeld nach sich. In dem konkreten Fall ist der Fahrer der Adressat als Betroffener im OWI-Verfahren. Ihm droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro; zudem wird er mit 1 Punkt im FAER in Flensburg belastet.
Und das sagt die DEKRA:
Getränkekisten sind eine tückische Ladung. Sie sind schwer und sehr kippgefährdet. Aus diesem Grund sollten Getränkekisten nur in speziellen und für den Getränketransport zertifizierten Fahrzeugen transportiert werden.
>> Getränke-Lkw verliert seine Ladung
Quelle: Osthessennews, 36 041 Fulda
>> Ladungssicherung – Fragen und Antworten
Quelle: DEKRA Automobil GmbH, 70565 Stuttgart
>> Getränketransporte haben ihre eigenen Gesetze
Quelle: Lasiportal