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Polizei stoppt Lkw

. . . wieder zu hoch geladen.

Brücken-Durchfahrtshöhe im Regelfall 4,50 Meter – Die max. Höhe der verladenen Zugmaschinen wurde durch die Polizei mit 4,46 Meter gemessen.

Die Autobahnpolizisten am Knotenpunkt Kirchheimer Dreieck haben alle Hände voll zu tun. Das Kirchheimer Dreieck ist ein zentraler Verkehrsknoten im deutschen Autobahnnetz. Mit etwa 100.000 Fahrzeugen pro Tag ist es einer der am meisten frequentierten Knotenpunkte in Deutschland außerhalb von Ballungsräumen. Ein Großteil der hohen Zahl an Fahrzeugen entfällt auf den Gütertransport.

Vor diesem Hintergrund liegt ein Teil der polizeilichen Aufgaben auf der sicheren Verkehrsführung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Schwerlastverkehrs. Die langjährige Erfahrung der Bad Hersfelder Beamten hat gezeigt, dass Polizeikontrollen immer noch ein wirksames Mittel sind, Gefahren abzuwehren oder bereits eingetretene Störungen zu beseitigen – und das zum Schutz und Wohle anderer Verkehrsteilnehmer.

So wurde vor wenigen Tagen ein Autotransporter auf der Autobahn 4 bei Wommen (Werra-Meißner-Kreis) von einer Streife aus dem Verkehr gezogen, der augenscheinlich zu hoch beladen war. Der polnische Sattelzug hatte zwei fabrikneue Sattelzugmaschinen und ein neues Lkw-Chassis ohne Aufbau – schräg ineinander verschachtelt – geladen.

Es ging schon knapp her, so die Polizisten, als der Transporter ein Brückenbauwerk passierte. Da waren es nur noch wenige Zentimeter zwischen dem geladenen Lkw-Chassis und dem unteren Rand der Überführung. Bei einer sogenannten „Regeldurchfahrtshöhe“ der Überführungen von 4,50 Meter war es gut abschätzbar, dass hier eine erhebliche Höhenüberschreitung des Lkw-Transportes vorlag.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass hier offenbar mit einer Sondergenehmigung ( bis 4,40 Meter Gesamthöhe lag eine Ausnahmegenehmigung nach StVO vor ) eine nicht genehmigungsfähige „verschachtlete“ Verladung kaschiert und durchgeführt werden sollte. Die von den Beamten gemessene tatsächliche Höhe betrug 4,46 Meter.

Neben dieser höchst verkehrsgefährdenden Überhöhe stellte das Streifenteam weitere Mängel in der Ladungssicherung fest. Dem polnischen Spediteur musste zur Gestattung der Weiterfahrt die Abladung eines Nutzfahrzeuges und die vorschriftsmäßige Nachsicherung der beiden verbliebenen Fahrzeuge auf dem zuvor beanstandeten Sattelzug angeordnet werden. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurde dem Lkw eine Sicherungskralle als Wegfahrsperre angelegt.

Von dem polnischen Fahrer wurde zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Eurobereich einbehalten. Gegen den Transportunternehmer wird bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel ein „Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung“ angeregt. In diesem Zusammenhang könnte nun ein vierstelliger Geldbetrag auf ihn zukommen, schreibt die Polizei.

>> Polizei stoppt Lkw-Transport
Quelle: Osthessennews

>> Großkontrollen am Kirchheimer Dreieck
Quelle: Lasiportal

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