Antragsfristen für Fördergelder 2012 verändert
BAG veröffentlicht veränderte Antragsfristen für Förderprogramme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat jetzt die geänderten Antragsfristen für die Förderperiode 2012 bekannt gegeben. Es betrifft die Programme „De-minimis“ und „Aus- und Weiterbildung“.
Nach der seit dem 15. Juli 2011 erstmals geänderten Richtlinie über die Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Aus- und Weiterbildung) vom 14. Oktober 2010 beginnt für die Förderperiode 2012 die Antragsfrist am 1. Oktober des Vorjahres. Sie endet am 15. Januar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Mit der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis) vom 19. Oktober 2009 gilt seit dem 15. Juli 2011 die geänderte Antragsfrist vom 1. Oktober des Vorjahres. Diese endet am 28. Februar des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
Die notwendigen Formulare zur Antragstellung werden rechtzeitig auf der Homepage des BAG zur Verfügung gestellt.
Quelle: BAG, Werderstraße 34, 50672 Köln