De-Minimis Förderprogramm endet am 30.09.2022!!!
Jetzt noch von staatlichen Zuschüssen profitieren!!
Förderberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinn des §1 GüKG durchführen und Halter oder Eigentümer mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges (Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 t, das ausschließlich zum Güterkraftverkehr dient) sind.
>> Beachten Sie die Antragsfrist. Die Förderperiode 2022 endet am 30. September 2022!
>> Ladungssicherung für Profis
BAG Förderprogramme – Förderung des Güterkraftverkehrs
Anträge im Förderprogramm De-minimis
Der Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e.V. in 60487 Frankfurt am Main gibt bekannt, dass Anträge im Förderprogramm De-minimis ab dem 07. Januar 2022 bis spätestens zum 30. September 2022 gestellt werden können. Die Antragsunterlagen inklusive Ausfüllhilfen und aller notwendigen Formulare können im BAG-eService-Portal nach vorheriger Anmeldung abgerufen werden
>> Startseite – Antrags- und Auszahlungsverfahren – Förderprogramme
Weiterhin gilt, dass die Bearbeitung der Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs erfolgt. Anträge können so lange gestellt werden, wie Geld im „Fördertopf“ ist. Antragsberechtigte Transportlogistikunternehmen können bis zu fünf Anträge stellen (einen Erstantrag und vier Folgeanträge).
Wie bisher, ist die Antragstellung ausschließlich elektronisch möglich. Bitte beachten Sie, dass Anträge nicht vor Antragsstart gestellt werden dürfen.
Das dem Antrag zwingend beizufügende Kontrollformular muss unterschrieben auf elektronischem Wege innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags beim BAG eingehen. Weitere Hinweise und Informationen zur Förderperiode 2022 finden Sie auf der BAG-Webseite unter
>> Förderprogramm De-minimis 2022
Quelle: Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen e.V. ; Internet: www.gueterkraft.de
Das Bundesamt erlässt grundsätzlich bei zuwendungsrelevanten Änderungen im Rahmen der bewilligten Fördersumme einen Änderungsbescheid, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen. Die Maßnahmen können dennoch vor Erlass des Änderungsbescheides begonnen werden, jedoch nicht vor dem 1. Januar des Förderjahres.
>> Sonstige Themen – Förderprogramme des BAG
Quelle: © Bundesamt für Güterverkehr; bag.bund.de