Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Das BAG hat gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l) Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nimmt als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Vielzahl von Aufgaben rund um den Güterkraftverkehr wahr und leistet insbesondere mit den Straßenkontrollen einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen.
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr. bag.bund.de
Sie suchen einen LaSi Berater?
Beratersuche