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Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen (VBG)

Insgesamt sind rund 26 Millionen Menschen bei der VBG gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die VBG versichert Berufstätige aus einer Vielzahl von Unternehmen, wie …z.B. Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freie Berufe und Dienstleister. Zum Kreis der versicherten Personen zählen nicht nur die Beschäftigten der Unternehmen, für die die VBG zuständig ist, sondern auch weitere Personengruppen, wie zum Beispiel Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen (Lernende), Rehabilitanden oder ehrenamtlich Tätige in Einrichtungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Die VBG und die Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie (BGGK) schließen sich am 01.01.2009 zu einer neuen Berufsgenossenschaft zusammen. Das haben die Vertreterversammlungen beider Unfallversicherungsträger in ihren letzten Sitzungen beschlossen.

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). vbg.de Interessantes Angebotüber Versicherungsschutz für Selbständige und Unternehmer  Selbständige Unternehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht kraft Gesetzes pflichtversichert.Die VBG bietet den selbständig tätigen Unternehmern umfassenden Versicherungsschutz bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder bei einer Berufskrankheit an.

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). vbg.de

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