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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung, und damit die BGW, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch.Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGW. Im Schadensfall sorgt die BGWfür die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten. Die BGW arbeitet mit in- und ausländischen Institutionen und Organisationen der sozialen Sicherheit und desArbeitsschutzes zusammen. Auf diese Weise sorgt sie auch dafür, dass das verfügbare Wissen über die Grundlagen und praktischen Vorgehensweisen zum Nutzen aller die nationalen Grenzen überwindet. In besonderer Weise engagiert sich die BGW in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und nach Branchen gegliedert. Die BGW ist eine von zur Zeit 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften (bis zu den Fusionen ab Mai 2005 waren es 35). Sie ist für rund sechs Millionen Versicherte in über 550.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufsgenossenschaft. Seit 1947 ist der Sitz der BGW in Hamburg.

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Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; bgw-online.de

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