POLIZEI-Kontrollen sind unverzichtbar
Laster-Kontrolle in Hamburg Erschreckend
Jeder dritte Lkw darf nicht weiterfahren!
24.07.19 | Achtung, Kontrolle! Auf der A1-Raststätte Stillhorn in sind am Dienstag mehrere Laster von der Hamburger Polizei angehalten und überprüft worden. Das erschreckende Ergebnis: Jeder dritte Brummi durfte im Anschluss nicht weiterfahren! Es wurden 15 Lasterfahrer angehalten, auch eine Brückenwaage kam dabei zum Einsatz.
Die Beamten stellten vier Verstöße gegen die Ladungssicherung fest, dreimal waren die Brummis überladen und ebenso oft wurden technische Mängel an ihnen entdeckt, ein Fahrer hielt sich nicht an die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten.
Bitter: Fünf Fahrer durften nicht gar nicht mehr weiter, ihre Laster wurden aus dem Verkehr gezogen!
und hier können sie den Originalbericht des Morgenpost Verlag über Link aufrufen:
>> Wilhelmsburg – Achtung, Kontrolle!
Quelle: Morgenpost Verlag GmbH; 22765 Hamburg; www.mopo.de
Kontrolletti-Alarm in Hamburg
Wie sagte schon Lenin: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser… Und deshalb war ein Mittwoch „Tag der Verkehrskontrollen“ auf Hamburgs Straßen. Die Polizei nahm auf den Autobahnen auch Lkw-Fahrer unter die Lupe. Jede Menge Verstöße von Lkw-Fahrer wurden registriert, deren Fahrzeuge völlig überladen waren.
Schauplatz war die Autobahnraststätte Stillhorn an der A1:
sehen sie sich hier den Videofilm auf youtu.be an:
>> Kontrolletti-Alarm in Hamburg: Polizei zog Laster von der Autobahn
und hier können sie den Originalbericht des Morgenpost Verlag aufrufen:
>> Tag der Verkehrskontrollen auf Hamburgs Straßen
Quelle: Morgenpost Verlag GmbH; 22765 Hamburg; www.mopo.de
27 Verstöße sowie 10 Lasterfahrern die Weiterfahrt untersagt
11.04.2019 | Mangelnde Ladungssicherung, Überladung, Lenkzeiten überschritten und weitere Verstöße bei Lkw-Kontrollen auf der A45 geahndet
Zwischen 15.00 Uhr und 23.00 Uhr stoppten die Mitarbeiter der Polizeiautobahnstation in Butzbach, unterstützt von Kollegen des Polizeipräsidiums Mittelhessen sowie dem Gefahrgutbeauftragten des Lahn-Dill-Kreises, insgesamt 44 Fahrzeuge.
Hier einige Beispiele im verkürzten Bericht:
- Für einen Bauunternehmer endete die Fahrt auf dem Parkplatz. Auf der Ladefläche seines Kleinlasters waren keine Befestigungsmöglichkeiten für Ketten oder Spangurte vorhanden, um den Bagger vorschriftsmäßig sichern zu können.
- Auf einem in Tschechien zugelassenen Lkw entdeckten die Polizisten 24 Tonnen Stahlträger, die ohne jegliche Sicherung transportiert wurden. Auch hier endete die Tour des Brummifahrers auf dem Parkplatz.
- Etwas zu hoch gestapelt hatte der Fahrer eines Heutransporters. Erlaubt sind vier Meter, die waren deutlich überschritten. Gemeinsam mit einem Streifenwagen ging es für ihn zu einem nahegelegenen Landwirt, dort mussten so viele Heuballen abgeladen werden, bis die Maximalhöhe wieder stimmte.
- Eine Anzeige wegen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis kommt auf einen Deutschen Gespannfahrer zu. Er war mit Pkw und Anhänger auf der A 45 unterwegs, obwohl er nicht die Berechtigung hatte das Gespann in dieser Zusammenstellung zu fahren.
- Dem in Deutschland lebenden Fahrer einer österreichischen Spedition wiesen die Polizisten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach. Nach 4,5 Stunden am Steuer hatte er die Fahrerkarte aus dem elektronischen Fahrtenschreiber entfernt und war weitergefahren.
Den Originalbericht mit Bildern finden sie hier:
>> Mangelnde Ladungssicherung, Überladung, Lenkzeiten überschritten und weitere Verstöße
>> Originalbericht als pdf zum Download
Quelle: auch für Rückfragen: Polizeipräsidium Mittelhessen / Polizeidirektion Lahn-Dill / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hindenburgstr. 21, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771/907 120
Kontrollen an Mittelhessens Autobahnen
POL-WE: Fast rund um die Uhr
„Ihr Fahrzeug wird nun geröntgt!“ Diese Aussage hören Verkehrsteilnehmer nicht sonderlich oft, wenn sie auf den Straßen Mittelhessens unterwegs sind.
Nachstehend hier einige Auszüge aus den Berichten:
Der Röntgen-LKW
Um 08 Uhr am Dienstagmorgen ging es bei der Autobahnstation in Butzbach los. Von der nahegelegenen Autobahn 5 zogen die Kontrolleure von Zoll und Polizei Autos, Transporter und LKW auf das Gelände des Polizeizentrums und kontrollierten alles was es zu kontrollieren gab. Von der nötigen Fahrerlaubnis, über die Fahrtüchtigkeit des Fahrers, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, den technischen Zustand des Fahrzeuges, die Ladungssicherung bis hin zu möglicherweise nicht zugelassener Ladung. Letztere Aufgabe fiel vor allem in den Arbeitsbereich des Zolls, der die Fahrzeuginsassen und Fahrzeuge unter anderem auf Schmuggelware und Schwarzgeld hin durchsuchte. Dazu kam auch ein mobiler Röntgen-LKW des Zolls zum Einsatz. Drei dieser LKW gibt es in ganz Deutschland. Sie können Fahrzeuge komplett durchleuchten und so gerade bei Lastern und Transportern einen Hinweis darauf geben, ob wirklich nur die in den Frachtpapieren angegebene Ladung transportiert wird, oder weitere verbotene Gegenstände auf der Ladefläche zu finden sind. Zwanzig Fahrzeuge wurden durchleuchtet – Schmuggelware dabei dieses Mal nicht aufgefunden.
Straftäter unterwegs?
Anderes sah es bei der Durchsuchung der Autos aus. In drei Fällen konnten die insgesamt rund 100 eingesetzten Kontrolleure kleine Mengen Betäubungsmittel auffinden. Zwei Fahrzeugführer baten sie zur Blutentnahme, da der Verdacht bestand, dass sie unter Drogeneinfluss ihr Fahrzeug führten.
Geschwindigkeit – immer ein Thema
Auch die Bekämpfung der Hauptunfallursache Geschwindigkeit auf der Autobahn kam in der Nacht nicht zur kurz. An der Autobahn 45 bei Haiger passierten rund 5.500 Fahrzeug die eingerichtete mobile Geschwindigkeitsmessanlage. Fast 500 dieser Fahrzeugführer waren zu schnell unterwegs und müssen in den nächsten Tagen mit Post von der Busgeldstelle rechnen.
Die Großen
Geschwindigkeitsverstöße bei den Lasterfahrern konnten aufgrund der Aufzeichnungen der Kontrollsysteme und
den maximal erlaubten 80 km/h innerhalb von Deutschland aber auch an den anderen Kontrollstellen festgestellt werden.
Mit 128km/h tat sich hier ein Fahrer negativ hervor.
Obwohl er Gefahrgut transportierte konnte auch bei einem seiner Kollegen eine Überschreitung von 37 km/h festgestellt werden. Bei den LKW-Fahrer auch immer wieder ein Problem: Zu kurze Pausen / zu lange Lenkzeiten. Sogenannte Verstöße gegen die Sozialvorschriften kamen gestern in acht Fällen ans Licht. Mit Überladung und mangelnder Ladungssicherung fielen fünf Lasterfahrer auf.
Fazit
Am Ende der von 08 bis 04 Uhr andauernden Kontrollen zogen die Kontrolleure diese Bilanz:
- 133 rundum kontrollierte Fahrzeuge und 212 kontrollierte Personen
- sieben eingeleitete Strafverfahren (Verstoß Betäubungsmittelgesetz, Fahren unter Drogeneinfluss, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- 29 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Überladung, mangelnde Ladungssicherung, überhöhte Geschwindigkeit, Verstöße Sozialvorschriften, Verstöße Gefahrgutrecht)
- hinzu kamen die rund 5.500 bei der Geschwindigkeitskontrolle gemessenen Fahrzeug und die hier zu verzeichnenden fast 500 Verstöße
Und hier unter folgendem Link finden Sie den Originalbericht:
>> Kontrollen an Mittelhessens Autobahnen
Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen/Polizeidirektion Wetterau/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen – Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell;
presseportal.de/blaulicht
Immer wieder Ladungssicherung
Tagtäglich stellen Polizisten im Rahmen von Kontrollen Sicherungsmängel fest. In den seltensten Fällen geht es für die Betroffenen (Fahrer, Halter/Transporteur, Verlader) mit einem geringfügigen Verwanrungsgeld aus.
Schon ab 60 € greift unser Bußgeldsystem, und es gibt zusätzlich Punkte im Fahrerlaubnisregister in Flensburg.
Ein regelrechter Schwerpunkt im Bemühen um mehr Sicherheit zeigt sich bei den kleineren, schnelleren Transportfahrzeugen, in der amtlichen Bezeichnung Kleintransporter oder Sprinter genannt. Vermehrt sind diese Fahrzeuge auch im Visier der Polizei bei Sonderkontrollen.
Lasiportal stellt fest:
2,8 t zulässige Gesamtmasse – Pkw
Als Pkw gilt ein Fahrzeug steuerlich, wenn es vor allem zur Beförderung von Personen konzipiert ist und nicht mehr als neun Sitzplätze aufweist. Auch Kombifahrzeuge fallen hierunter.
Mehr als 2,8 t bis 3,5 t Gesamtmasse
Hier definiert das Steuerrecht diejenigen Fahrzeuge als Lkw, die ausschließlich zur Güterbeförderung bestimmt sind. Dazu zählen in der Regel Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2.800 kg.
Als Kleintransporter bezeichnet man in Deutschland kleine Lastwagen, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichtes bis 3,5 Tonnen mit der
Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen. Die Nutzlast eines Kleintransporters liegt zwischen etwa 0,5 und 1,5 Tonnen.
Achtung !
Ab 3,5 Tonnen sind ein Fahrtenschreiber Pflicht sowie der Führerschein Klasse C1 (bis 7,5 Tonnen) oder C, und Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, unterliegen auf der BAB der Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h ( § 18 StVO ).
Fazit
Oft sind sich verantwortliche Transporteure dieser Problematik nicht bewusst, und erst in der Polizeikontrolle kommt es zu einer großen Überraschung.
Kontrolle
Friedberg (ots) – Autobahn 5: Die „alten Hasen“ der Autobahnpolizei übten in dieser Woche gemeinsam mit jungen Kolleginnen und Kollegen die Kontrolle von Kleintransportern. Von der Autobahn 5 bei Butzbach zogen sie am Dienstag Transporter mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und überprüften die Fahrer, ihre Fahrzeuge und die Ladung – Bericht nachfolgend unter Kleintransporter im Visier der Autobahnpolizei zu lesen (Quelle: Blaulicht Gießen, Fernwald)
>> Einordnung des Sprinters als Lkw
Quelle: IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH, Würzburg
>> Sperrmüll blockierte die Autobahn
Quelle: HNA, Verlag Dierichs, Kassel
>> 26 erhebliche Verstöße bei Lkw-Kontrollen
Quelle: Presseportal, NEWS aktuell, Hamburg
>> Bußgeldtatbestände wg LaSi-verstößen
Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.T. Berlin