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Polizei zieht Sattelzug auf der A4 aus dem Verkehr

Erhebliche Gefährundung durch Auflieger in Schieflage.

Formschluss war hier offenbar ein Trugschluss ! Foto: Polizei Osthessen

„Das war Alarmstlufe 1“; ein dringendes Fahndnungsersuchen der Thüriger Polizei nach einem bulgarischen Sattelzug mobilisierte die osthessische Polizei auf der A4 zwischen Eisenach/Thü. und Bad Hersfeld/Hessen.

In Höhe Wildeck/Obersuhl stoppte eine Hersfelder Polizeistreife den stark verkehrsgefährdenden Gütertransporter, der sich Richtung Westen bewegte. Der gesamte Sattelzug drohte wegen seiner Schräglage umzukippen. Dem Stopp durch die Polizei waren bereits mehrere Anrufe besorgter Verkehrsteilnehmer vorausgegagen.

Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass das Niveau der Ladefläche von der rechten zur linken Kante des Ladebodens bis zu 20 cm Unterschied betrug. Das war mehr als „Kippgefahr“, so dass die Maßnahmen der Polizei unerlässlich waren.

Bei der Suche nach der Ursache stellten die Beamten fest, dass die fehlerhafte Beladung das Problem war. Die Ladung – 78 gestapelte Dieselmotoren aus einem thüringer Motorenwerk kommend und in Richtung Spanien unterwegs – waren unzureichend gesichtert und infolgedessen auf der Ladefläche verrutscht.

Sachkundige Beamte aus der Verkehrsüberwachung Schwerlast stellten fest, dass durch den extremen Schrägstand des Sattelaufliegers der Rahmen auf den Dreiachs-Hinterrädern zu schleifen drohte. Bei einem zu befürchtenden `Reifenplatzer ´ wäre das gesamte Gefährt manöverierunfähig geworden. Ein schweres Unfallereignis war vorprogrammiert, zumal bei 24 Tonnen Gesamtgewicht erhebliche Masse in Bewegung gekommen wäre.

Auf den Fahrzeughalter kommen empfindliche Kosten für Umladung und Nachsicherung zu, darüber hinaus sind Bußgelder für Verlader und   Fahrer zu erwarten.

TIPP DER POLIZEI:
Um ein Rutschen von Ladung zu verhindern, können zugelassene Anti-Rutsch-Matten unterlegt worden. Für eine zusätzliche Sicherung sorgt die Fixierung des Transportgutes mit geeigneten Zurrgurten. Das sind die klassischen Hilfsmittel der Ladungssicherung –

LASIPORTAL ergänzt zur Rechtslage:
22 StVO und die VDI 2700:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

>> Schräger Anhänger und schleifende Reifen
Quelle: Verlag Parzeller, Fulda

>> Ladungssicherung „Fachbegriffe“
Quelle: Lasiportal

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