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Polnischer Lastzug als rollender Gefahrenherd

Profitstreben geht vor Verkehrssicherheit.

Da passte wieder wenig zusammen !
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten, gravierende Aufbau- und Fahrzeugmängel und von Ladungssicherung wenig zu sehen. So trafen die beiden osthessischen Autobahnpolizisten den polnischen Lastzug auf der A 5 an, als sie ihn letztendlich zum Anhalten zwangen und auf das Raststätte Rimberg kontrollierten.

Der besagte Lastzug war dem Streifenteam mit überhöhter Geschwindigkeit fahrend aufgefallen. Allein das hätte schon zu einer Kontrolle Anlass gegeben. Der schiefe Aufbau von Zugfahrzeug und Anhänger ließ den Verdacht zu, dass auch mit der Ladung etwas nicht stimmte. Bei der späteren Auswertung der Geschwindigkeitsdaten wurden mehrere Verstöße im 110 km/h-Bereich festgestellt

Bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme des Lastzuges stellten die Beamten an dem Gespann starke Beschädigungen an den Planenaufbauten von LKW und Anhänger fest. Die Trägerkonstruktionen der Aufbauten wiesen an mehreren Stellen sichtbare Risse und massive Beschädigungen auf.

Bei Öffnung der Türen der Laderäume wurde die Ursache der während der Fahrt schwankenden Aufbauten klar. LKW und Anhänger waren bis unter das Verdeck mit Europaletten beladen, die in keiner Weise gesichert waren und sich während der Fahrt bereits stark bewegt hatten. Auf dem Anhänger drückte die Ladung stark in die ohnehin schon beschädigten seitlichen Planenaufbauten.

Wie sich bei der Auswertung des digitalen Fahrtenschreibers des LKW zeigte, war der beanstandete Lastzug bereits mehrfach mit deutlich über 100 km/h unterwegs gewesen. „Ein absolut unverantwortliches und leichtsinniges Verhalten der Zweifahrer-Besatzung dieses Lastzuges“, so die Aussage der Polizisten.

Verschärfend wirkte sich hierbei weiterhin noch aus, dass der Lastzug etwa 10 cm in der Höhe vorschriftswidrig beladen war. Erkennbar wurde offenbar eine ganze Reihe Paletten zusätzlich nach oben verladen.

Bußgeldverfahren, Sicherheitsleistung und Untersagung der Weiterfahrt.

Das war Formschluss der ganz besonderen Art – Foto: Polizei Osthessen

Gegen beide Fahrer, die gleichzeitig auch gemeinsam als Transportunternehmer fungierten, wurden wegen der genannten Verstöße Bußgeldverfahren eingeleitet und von beiden Betroffenen eine Sicherheitsleistung erhoben.

Da die gesamte Transporteinheit (Lkw und Anhänger) aufgrund des maroden Zustandes als sicheres Transportmittel ungeeignet war, blieb den verantwortlichen Fahrern und Transporteuren nur die Umladung auf ein anderes geeignetes Fahrzeug. Die damit verbundenen Umstände und Kosten werden auf die beiden polnischen Unternehmer wohl nachhaltig wirken.

>> Lkw trotz Schieflage mit 110 km/h unterwegs
Quelle: HNA – Verlag Dierichs GmbH, Kassel

>> Polizeikontrollen auf der Autobahn / Video`s
Quelle: Lasiportal

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