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Die STVO-Novelle ist in Kraft

Höhere Bußgelder und Punkte drohen !

Raser – innerorts wie außerorts – drohen jetzt schon bei minderer Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

Bereits im Herbst 2019 legte Bundesminister Andreas Scheuer eine Novelle der Straßenverkehrsordnung vor, um unsere Straßen noch sicherer und umwelt- und klimafreundlicher zu machen.

Die Gesetzesvorlage wurde im November vom Bundeskabinett beschlossen und auch durch den Bundesrat mit einigen Änderungen „durchgewunken“. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Änderung seit 28. April in Kraft und damit für alle Verkehrsteilnehmer wirksam.

Neben einschneidenden Neuregelungen zu den Bereichen

  • Radfahrer
  • Rettungsgasse
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

sind auch für Fahrzeuge des Gütertransportes verschärfte Vorschriften zu beachten:

Kraftfahrzeuge über 3,5 t müssen innerorts beim Abbiegevorgang Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahrer, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und 1 Punkt im FE-Register in Flensburg.

Eine wichtige Änderung erging für Großraum- und Schwertransporte. Hier ist ab dem 28.04.2020 nur noch die örtliche Behörde zuständig, in deren Bezirk der Transport beginnt oder endet. Die Durchlaufstrecke – wie bisher – wird von der Ausgangsbehörde eingeschlossen. Damit soll das Genehmigungsverfahren vereinfacht und auch verbessert werden.

Neu ist auch, dass beim Überholen von `schwächeren Verkehrsteilnehmern` ein größerer Mindestabstand eingehalten werden muss. Das sind exakt 1,5 Meter innerorts und 2,0 Meter außerorts. Geschützt werden sollen zu Fuß Gehende, Radfahrer und Führer von Elektrokleinfahrzeugen.

>> Neue Regeln – StVO-Novelle seit 28.04.2020 in Kraft
Quelle: Springer Fachmedien, München

>> stvo-to-go-2 – Street Love Story – Grafik
Quelle: BMVI – Bundesministerium für Verkehr und digit. Infrastuktur, Berlin

>> StVO – neu – Wesentlicher Inhalt des Gesetzespaketes
Quelle: BGL – Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, Frankfurt

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