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Regeln für Fahren bei tiefstehender Sonne

Bei tief stehender Sonne kann die Sicht auf die Straße stark eingeschränkt sein

Tiefstehende Sonne auf der Autobahn – ADAC.de

Im Frühjahr werden die Tage wieder länger und es steigt die Gefahr durch die tief stehende Sonne geblendet zu werden. Im März ist das Risiko besonders hoch, da die Sonne morgens und abends während des Berufsverkehrs auf- oder untergeht.

Gerade während der Stoßzeiten müssen Autofahrer schnell auf sich verändernde Situationen reagieren können. Wer geblendet wird, läuft Gefahr Ampeln und Verkehrszeichen schlechter oder zu spät zu erkennen. Fußgänger, Radfahrer oder der Gegenverkehr können ebenfalls leicht übersehen werden.

>> Gefahr durch die tief stehende Sonne geblendet zu werden

>> Risikofaktor Sonne – Tief stehende Sonne erhöht im Frühjahr die Unfallgefahr – pdf Download
Quelle: © 2023 ADAC; www.adac.de

 

 

Wichtig – Scheiben säubern und Abstand halten

Gerade im Winter kann die tiefstehende Sonne alle Verkehrsteilnehmer besonders stark blenden und zu einem

Mit neuen Warnsystemen beziehungsweise einer veränderten Kabinengestaltung nehmen Mercedes und Volvo den Kampf gegen den Sekundenschlaf bei Lkw-Fahrern auf (Foto: Archiv)

Besonders im Winter kann die tiefstehende Sonne Verkehrsteilnehmer stark blenden (Foto: Archiv)

erhöhten Unfallrisiko führen. Schnell ist eine rote Ampel übersehen, auch Fußgänger, Radfahrer oder Gegenverkehr sind nur schwer zu erkennen.

Hier die Regeln in Kurzübersicht:

  • Saubere Frontscheiben sind entscheidend für eine gute Sicht
  • Gute Wischerblätter an den Scheibenwischern
  • Regelmäßig das Wischwasser nachfüllen
  • Autoscheibe innen von Schmutz freihalten (sauberes Mikrofasertuch und Glasreiniger)
  • Gleiches gilt auch für Brillengläser, je sauberer, desto besser die Sicht
  • Sonnenbrillen sind im Fall einer tiefstehenden Sonne im Winter nur bedingt eine Hilfe
  • Straßenbereiche, die nicht von der Sonne beschienen werden, sind für das Auge mit Sonnenbrille noch schwerer zu erkennen
  • Immer ausreichend Abstand halten und besonders konzentriert und vorausschauend fahren
  • Eingeschaltetes Abblend- oder Tagfahrlicht erhöhen die eigene Sichtbarkeit und Sicherheit
  • Geschwindigkeit anpassen, denn wenige Augenblicke ohne Sicht bedeuten ein großes
  • Risiko: In einer Sekunde bei Tempo 50 legt man knapp 14 Meter „blind“ zurück
  • Richtige Sitzposition (Sitz sollte so aufrecht wie möglich eingestellt werden)

>> Original Pressemeldung des ADAC zu Fahren bei tiefstehender Sonne; pdf Download

Quelle: ADAC Hessen-Thüringen e. V., Lyoner Straße 22, 60528  Frankfurt am Main; www.adac.de/hessen-thueringen

Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht

 

ADAC-Warnung vor fliegenden Eisplatten

Eisplatten, die vom Lkw-Dach fallen, können sich zu fliegenden und tödlichen Geschossen entwickeln

Zwei Gerüste stehen Lkw-Fahrern im Bereich des PP Osthessen zur Verfügung, um Eisplatten von den Dächern zu entfernen (Foto: Archiv)

Zwei Gerüste stehen Lkw-Fahrern im Bereich des PP Osthessen zur Verfügung, um Eisplatten von den Dächern zu entfernen (Foto: Archiv)

Im Winter sieht man in den Nachrichten solche Bilder immer wieder: Ein Lkw verliert in einer Kurve Eis vom Dach, das Windschutzscheiben durchschlägt und ganze Autodächer zerquetscht. Und die Gefahr ist groß: Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern können nach Einschätzung des ADAC ein erhebliches Risiko für den Verkehr darstellen.

Doch wer haftet eigentlich, wenn so etwas passiert? Für die Entfernung der Eisplatten ist jeder Lkw-Fahrer selbst verantwortlich. Das bestätigt das OLG Bamberg (Aktenzeichen 3  Ss OWi 1696/10).

Der vor Gericht stehende Trucker hatte das Eis nicht vor Fahrtantritt beseitigt und durch die herabstürzenden Brocken den nachfolgenden Verkehr behindert. Nur durch Glück wurde durch die Eisstücke niemand verletzt oder getötet.

Ansonsten wäre hier eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren gegen ihn ausgesprochen worden. Das OLG Bamberg bestätigte eine Geldbuße von 80 Euro, die mit drei Punkten in Flensburg verbunden ist.

Kommt es zu einem Schaden am nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkws oder die des Hängers wenden.

>> ADAC Truckservice Wintertipp: Eisplatten auf Lkw-Dächern vermeiden

Quelle: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC), Hansastraße 19, 80686 München;

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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