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Blutentnahme: Zustimmung reicht aus

Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen: Zustimmung eines Volltrunkenen ausreichend für Blutentnahme

Bei einer Kontrolle kann die Polizei bei einem volltrunkenen Verkehrsteilnehmer eine Blutentnahme durchführen, wenn dessen Zustimmung gegeben ist (Foto: DVR-Archiv, eurotransport.de)

Bei einer Kontrolle kann die Polizei bei einem volltrunkenen Verkehrsteilnehmer eine Blutentnahme durchführen, wenn dessen Zustimmung gegeben ist (Foto: DVR-Archiv, eurotransport.de)

Veranlasst die Verkehrspolizei bei einem volltrunkenen Verkehrsteilnehmer eine Blutentnahme, dann reicht dessen Zustimmung aus. Der Eingriff ist rechtmäßig, auch wenn keine richterliche Anordnung vorliegt.

Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen (AZ: 1 Ss 82/11) weist das Portal eurotransport.de hin.

Im vorliegenden Fall hatte die Polizei bei einem Mann per Atemalkoholtest 4,02 Promille festgestellt. Bei diesem Promille-Grad sei die Schuldunfähigkeit des Betroffenen zum Tatzeitpunkt nicht auszuschließen, heißt es in der Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline.

Es komme also auf eine schnellstmögliche Blutentnahme an. Der Verkehrsteilnehmer erklärte sich auch damit einverstanden. Allerdings hat er die spätere Verurteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis angefochten. Er führte an, dass die Polizei ohne richterliche Anordnung nicht hätte handeln dürfen.

Die Jenaer Richter erklärten, dass es ausreiche, mit dem für die Blutentnahme verbundenen körperlichen Eingriff einverstanden zu ein und dessen unmittelbare Risiken zu erfassen.

Den vollständigen Text lesen Sie hier:

Zustimmung des Volltrunkenen reicht aus . . .

Quelle: eurotransport.de; Handwerkstraße 15,  70565 Stuttgart

 

Weitere Infos zu dieser Thematik gibts im Lasiportal:

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