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Fahrlässige Überladung wird bestraft

Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen: Wiegen eines beladenen Lkws ist immer notwendig

Fahrlässige Überladung kann bestraft werden, wie ein Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen zeigt (Foto: Archiv)

Fahrlässige Überladung kann bestraft werden, wie ein Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen zeigt (Foto: Archiv)

Wegen fahrlässiger Überschreitung des Ladegewichts kann trotz fehlender Überladungsanzeichen am Lkw ein Bußgeld verhängt werden, wenn vor der Abfahrt keine Wägung stattgefunden hat. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Lüdinghausen hervor (Az.: 19 OWi 89 Js 1127/09 – 90/09).

Ein Berufskraftfahrer transportierte mit seinem Lkw abgefrästen Straßenbelag von einer Autobahnbaustelle ab. Seine Lkw-Fahrzeugkombination hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 000 kg. Bei der ersten Tour wurde am Abladeplatz gewogen und 39 Tonnen wurden festgestellt.

Eine polizeilich angeordnete Gewichtskontrolle ergab nach einer zweiten Tour dann allerdings ein Gesamtgewicht von 43 140 kg. Der Fahrer wurde wegen fahrlässigen Fahrens mit einem überladenen Fahrzeug zu einer Geldbuße von 80 Euro verurteilt und erhielt 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nach Ansicht des Gerichts hat der Fahrer fahrlässig gehandelt, weil er bei der Beladung seines Fahrzeuges mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge die vorherige Wägung unterlassen habe. Dies gelte umso mehr, als sich am Fahrzeug keine Überladungsanzeichen feststellen ließen.

Den vollständigen Text finden Sie hier:

Hohe Anforderungen bei Fahrzeugbeladung . . .

Quelle: straffreimobil.de; Rieder Media, Uwe Rieder, Zum Schickerhof 81, 47877 Willich

 

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