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Falsche Ladungssicherung – eingeschränkter Versicherungsschutz

OLG Saarbrücken entscheidet

Ladungssicherung auf Autotransporter; Foto: Polizei Bremen

Ladungssicherung auf Autotransporter; Foto: Polizei Bremen

Immer wieder sind es individuelle Fehler, grobe Fahrlässigkeiten oder Unkenntnis, die zu Beanstandungen bei Kontrollen durch die Polizei oder die BAG führen – oder es kommt zu folgeschweren Verkehrsunfällen.

Unzählige Autotransporte laufen täglich über Deutschlands Fernstraßen, Ausgangspunkt sind deutsche und benachbarte Fahrzeughersteller und die Seehäfen im Norden der Bundesrepublik. Diese Transporte werden grundsätzlich sehr professionell von Fachfirmen durchgeführt und geben im Hinblick auf deren Ladungssicherung wenig Anlass zur Beanstandung.

Anders hingegen sieht es oft bei Klein- und Einzeltransporten aus, wo know how und Sicherungsvorschriften ebenso vernachlässigt werden wie die Lastverteilung und die zulässigen Gewichte, sprich die Überladung.
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrzeughalter seinen vollkaskoversicherten, teuren Sportwagen auf einem Anhänger transportiert und diesen in Fahrtrichtung abgestellt, obwohl Fahrzeuge mit Heckmotor entgegen der Fahrtrichtung aufgestellt werden müssen – also ein folgenschwerer Fehler gegen die physikalischen Gesetze der Lastverteilung. Beim Lenken geriet das Zugfahrzeug ins Schleudern, kam von der Fahrbahn ab und prallte in eine Leitplanke. Die Versicherung des Fahrzeughalters verweigerte die Schadensregulierung mit der Begründung, dass der Versicherte grob fahrlässig gehandelt habe. Dieser behauptete wiederum, er könne als Laie nicht wissen, wie ein Pkw-Transport fachkundig durchgeführt wird, so dass er vor dem OLG Klage einreichte. Damit hatte er allerdings keinen Erfolg.

Das OLG Saarbrücken kam zu folgender Entscheidung:
Wird ein Fahrzeug mit Heckmotor auf einem Anhänger in sachwidriger Weise in Fahrtrichtung transportiert, und es geschieht dabei ein Unfall, muss die Kfz Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang tragen (OLG in Saarbrücken, Az.: 5 U 395/09)
Das Gericht führte weiter aus, es sei sehr wohl nötig, dass sich ein Autofahrer als Laie über den sachgemäßen Transport seines Fahrzeugs informiere. Im Ergebnis sei es der Kfz Versicherung zwar nicht gestattet, die Leistung aufgrund dessen vollständig zu verweigern, aber eine Kürzung um 25% sei durchaus angemessen, hieß es in der Urteilsbegründung des OLG Saarbrücken.

>> Schlechte Ladungssicherung . . .
Quelle: www.promobil.de

>> Fahrlässige Ladungssicherung bei Autotransport . . .
Quelle: www.lasiportal.de

>> Mögliche Rechtsfoltgen . . .
Quelle: Verlag Günter Hendrisch GmbH & Co. KG

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