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Ladefläche ungenügend gesichert: Lkw-Fahrer haftet

Urteil des Landgerichts Heidelberg: Lkw-Fahrer haftet für Steinschlag aufgrund ungesicherter Ladefläche

Lkw-Fahrer haftet laut Gerichtsurteil bei ungenügend gesicherter Ladefläche

Lkw-Fahrer haftet laut Gerichtsurteil bei ungenügend gesicherter Ladefläche

Ein Lkw-Fahrer haftet für Steinschlag, wenn ein ihm nachfolgendes Fahrzeug von einem Stein an der Frontscheibe getroffen wird.

Der Fahrer des Lastwagens muss die für einen Haftungsausschluss relevanten Fragen beantworten und klären, ob der Stein von einer schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Fahrzeugs nur aufgewirbelt wurde.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg (AZ: 5 S 30/11) hervor, auf welches das „Handelsblatt“ hinweist.

Im konkreten Fall ging es um eine Fahrerin auf einer Bundesstraße. Sie fuhr direkt hinter einem mit Kies und Bauschutt beladenen Lkw. Ein Stein traf ihre Frontscheibe. Die Beifahrerin machte ein Foto vom vorausfahrenden Lkw.

Für das Gericht gilt damit der für die Gefährdung notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem Betrieb des Lkws und dem Schaden am Pkw als nachgewiesen. Gegenverkehr schlossen die Richter aus.

Ein Sachverständiger legt nach Angaben des „Handelsblatt“ dar, wie der von einem Lkw gefallene Stein die Windschutzscheibe treffen kann. Die Ladefläche des Lkws war offenbar nicht von der vorgeschriebenen Ladungssicherungsplane abgedeckt und damit ungesichert. Eine Mithaftung der Autofahrerin entfalle, da sie nicht ausweichen konnte oder vorbeugend reagieren konnte.

Quelle: eurotransport.de, Handwerkstraße 15,  70565 Stuttgart; Handelsblatt, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf

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