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Lkw-Fahrer muss Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Lenkzeiten aus eigener Tasche zahlen

Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz

Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz Az.: 3 Sa 497/09

Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz Az.: 3 Sa 497/09

Ein Lkw-Fahrer, der die erlaubte Arbeitszeit am Steuer überschreitet und ertappt wird, muss das Bußgeld selbst bezahlen. Seinen Arbeitgeber kann er deshalb nicht belangen.

Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Insbesondere könne sich der Fahrer nicht darauf berufen, er habe auf Anweisung gehandelt und hätte bei Widerspruch seinen Job verloren (Az.: 3 Sa 497/09).

Einen Kurzbericht mit Link zum Originalurteil finden sie hier im Lasiportal unter:
Trucker muss Bußgeld selbst zahlen …

Weitere Infos siehe hier im Lasiportal unter:

Gerichtsurteile …

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